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Einmaliges Screening auf Hepatitis B und C als Teil der Gesundheitsuntersuchung Check-up 35

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Ziel, symptomlose oder schleichend verlaufende Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, haben gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig den Anspruch, sich auf diese Erkrankungen untersuchen zu lassen.

Ab dem 1. Oktober 2021 wird das Screening auf Hepatitis B und/oder C im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) in den EBM aufgenommen und kann abgerechnet werden. Durch die »und/oder«-Verknüpfung ist diese Leistung auch dann berechnungsfähig, falls im Einzelfall nur ein Screening auf eine Hepatitis-B- oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erforderlich ist.

Für Versicherte, die im Zeitraum von weniger als 3 Jahren vor dem 12.02.2021 die GU in Anspruch genommen haben, gilt eine Übergangsregelung; sie können unabhängig von einer GU einmalig das Screening in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Stufendiagnostik wird beim Hepatitis-B-Screening zunächst die Untersuchung auf das Oberflächenprotein HBs-Antigen durchgeführt. Das Hepatitis-C-Screening erfolgt über den HCV-Antikörper-Suchtest.

Bei einem positiven Screeningbefund einer oder beider Untersuchungen wird die molekularbiologische Bestätigungsdiagnostik mittels PCR zum Nachweis viraler DNA bzw. RNA aus derselben Blutprobe durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Wie beauftrage ich die Gesundheitsuntersuchung inklusive Screening?

Abrechnung der Praxis

Unverändert:
Check-up 35 (01732): Glukose (32881), Cholesterin, HDL, LDL, Triglyceride (32882) sowie ggf. Harnstreifentest (32880)

Neu aufgenommen ab 01.10.2021

Abrechnung durch das Labor

IGRA (INTERFERON-GAMMA-RELEASE-ASSAY) zum Test auf SARS-CoV-2-spezifische T-Zellen

September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit Beginn der Coronapandemie führen wir im MVZ Labor Krone die RT-PCR als Erregerdirektnachweis bei akuter Infektion durch. Im März 2020 kam zur Unterstützung der Diagnostik der Antikörpernachweis zu SARS-CoV-2 hinzu sowie der Neutralisationstest im April 2021. Es ist uns damit möglich die humorale Immunantwort nach durchgemachter Infektion/Impfung nachzuweisen. Dennoch geben uns immer wieder Fälle mit unauffälligen Laborergebnissen bei typisch klinischer COVID-19-Symptomatik oder Patienten mit fehlender Antikörperproduktion nach belegter Infektion/Impfung Rätsel auf.

Mit der Einführung des SARS-CoV-2-IGRA als zellbasiertem Assay haben wir nun auch die Möglichkeit, die zelluläre Immunantwort nach Kontakt mit SARS-CoV-2-Viren zu untersuchen.

Untersuchungsproben
Als Probenmaterial ist frisches Lithium-Heparin-Vollblut erforderlich, welches nicht älter als 16 Stunden sein darf. Transport bei Raumtemperatur, keine Kühlschranklagerung.

Transport
Die Proben können von unserem Kurierfahrer bei Ihnen taggleich abgeholt oder direkt ins Labor gebracht werden. Ein Versand per Post ist nicht möglich.

Untersuchungsdauer
Ca. 3 Tage nach Probeneingang.

Abrechnung/Kosten
Die Untersuchung wird von uns als IGeL-Anforderung mit 52,47 € für die Analytik oder als privatärztliche Leistung mit 52,47 € × 1,15 berechnet. Wir bitten daher um Verwendung entsprechender Anforderungsscheine (Belegtyp 6) und Bestätigung der Kostenübernahme durch den Patienten. Eine Analyse als Kassenleistung ist derzeit nicht möglich.

Testanforderung
Auf unserem Belegtyp 6 vermerken Sie in dem Feld »weitere Anforderungen« für den zellbasierten Assay »Corona-IGRA«. Die Bestellung von Lithium- Heparin-Röhrchen erfolgt unter Tel. 05222 8076-444

Kontakt
Ansprechpartnerin für diagnostische Fragen ist Frau Dr. rer. nat. Juliane Fazio: Tel. 05222 8076-207.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone