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Interleukin-6-Messung aus Serum

Juni 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Zytokin Interleukin-6 (IL-6) ist bekannt als Marker für frühe inflammatorische Prozesse und wird als diagnostischer und prognostischer Parameter unter anderem bei Trauma und Sepsis bestimmt. Bereits vor dem Auftreten der Covid-19-Erkrankung wurde IL6 für die Verlaufsbeurteilung bei ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome) und bei künstlicher Beatmung hinzugezogen.

In der Neonatologie stellt IL-6 einen wichtigen labordiagnostischen Parameter zur frühzeitigen Diagnostik von bakteriellen Infektionen bei Neu- bzw. Frühgeborenen dar. Die Empfehlung der IL-6-Bestimmung zur Infektionsdiagnostik in der Leitlinie der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin beruht insbesondere auf der hohen Sensitivität zu Beginn der Infektion.¹

IL-6 ist bereits 24-48 h vor dem Auftreten klinischer Symptome nachweisbar und ermöglicht im Vergleich zu späten Entzündungsmarkern ein zeitnahes Eingreifen in das Krankheitsgeschehen.

Mit der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ist die Risikoeinschätzung für eine künstliche Beatmung anhand des IL-6-Parameters besonders in den Fokus geraten. Aktuelle Studien belegen, dass symptomatische Covid-19 Patienten mit erhöhten IL-6-Werten ein höheres Risiko für ein Lungenversagen und damit für die Notwendigkeit einer mechanischen Beatmung tragen.²

Die IL-6-Bestimmung erfolgt ab sofort wochentäglich in unserem Labor. Als Probenmaterial benötigen wir 1 ml Serum. Die Einsendung von tiefgefrorenem Probenmaterial ist nicht länger erforderlich. Bitte beachten Sie, dass durch die Umstellung ein geänderter Referenzbereich gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone




¹ Zemlin et al. (2021). Bakterielle Infektionen bei Neugeborenen. AWMF online, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 024/008.

² Herold T, Jurinovic V, Arnreich C, et al. (2020).Elevated levels of interleukin-6 and CRP predict the need for mechanical ventilation in COVID-19, Journal of Allergy and Clinical Immunology

Information zu AstraZeneca Covid-19-Impfstoff und Thrombosen

Bei den sehr selten möglichen Thrombosen nach einer Impfung mit dem AstraZeneca Covid-19 Vakzin handelt sich um Sinusvenenthrombosen und damit um Thrombosen an einer atypischen Lokalisation.

Nach aktuellem Kenntnisstand finden sich keine Hinweise dafür, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung. Aufgrund der immunologischen Genese der Sinus- /Hirnvenenthrombosen oder Thrombosen in anderer (atypischer) Lokalisation haben Patienten mit einer positiven Thromboseanamnese und/oder einer bekannten Thrombophilie nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin kein erhöhtes Risiko, diese spezifische und sehr seltene Komplikation zu entwickeln.

Durch die Impfung kommt es nach dem aktuellen Stand wahrscheinlich im Rahmen der inflammatorischen Reaktion und Immunstimulation zu einer Antikörperbildung gegen Plättchenantigene. Diese Antikörper induzieren dann abhängig oder unabhängig von Heparin über den Fc-Rezeptor eine massive Thrombozytenaktivierung in Analogie zur heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT) (HIT mimicry).

Dementsprechend wurde in allen Fällen eine Thrombozytopenie beobachtet.

Daraus ergeben für die Labordiagnostik folgende Konsequenzen:

  1. Ein Herausfiltern von Risikopatienten durch eine übliche Thrombophiliediagnostik ist nicht möglich.
  2. Bei Patienten mit einer bekannten HIT oder einem sicher diagnostizierten Antiphospholipid-Syndrom (1 klinisches Kriterium + 2 Laborkriterien) sollte eine Impfung mit dem AstraZeneca Vakzin kritisch hinterfragt werden.
  3. Die Bestimmung der Thrombozytenzahl für den Nachweis eines Thrombzytenabfalls an Tag 3 und Tag 10 nach der Impfung kann die frühzeitige Diagnose einer möglichen Sinusvenenthrombose unterstützen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Eller gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen können auch Sie über folgenden Link erhalten:

Aktualisierte Stellungnahme der GTH zur Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin

Diagnostik auf neurale Antikörper im Labor Krone

Erweitertes Standardprogramm und neue Parameter – März 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit der regelmäßigen Aktualisierung unseres Analysenspektrums möchten wir Sie bei der zielgerichteten Diagnostik autoimmuner Enzephalitiden und anderer neuroimmunologischer Erkrankungen unterstützen. Die wichtigsten aktuellen Erweiterungen unseres Analysenprogrammes haben wir zur schnellen Übersicht für Sie zusammengefasst:

Unser Anforderungsschein „Neurale Antikörper“ (Belegtyp 18) wurde entsprechend aktualisiert. Sie können die aktuelle Version unter Angabe der gewünschten Stückzahl per E-Mail an neuroak@laborkrone.de oder telefonisch unter +49 (0)5222 8076-259 bestellen. Gerne beantworten wir hier auch Ihre Fragen rund um die Anforderung der neuralen Antikörperdiagnostik und senden Ihnen bei Bedarf eine aktuelle Preisliste zu. Versandmaterial kann über die Telefonnummer +49 (0)5222 8076-429 bestellt werden.

Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper bezogen auf den WHO-Standard

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Beginn der Impfung gegen SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2) stellen wir die Antikörper-Analytik auf die Firma Roche um und führen mit der Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper in Bezug auf den WHO-Standard die Beurteilung des Immunschutzes ein.

Eine isolierte Bestimmung von IgA- oder IgM-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 bieten wir nicht mehr an.

Bitte beachten Sie, dass ein Vergleich mit den bisher gemessenen Antikörper-Werten aufgrund der unterschiedlichen Testzusammensetzungen nicht möglich ist.

Aussagen über die Dauer des bestehenden Immunschutzes sowie dem Schutz vor neu auftretenden Virus-Mutanten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Als Probenmaterial senden Sie uns bitte Serum oder Vollblut ein und vermerken sie auf dem Anforderungsschein den Hersteller des verwendeten Impfstoffs. Die Analyse kann als GKV-,
IGeL-oder Privatleistung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben der KBV, wenn Sie die Analyse als Kassenleistung anfordern. Vermerken Sie bitte auf dem Anforderungsschein die Analyse            »Corona-Antikörper«.

Für die Akutdiagnostik ist weiterhin der direkte Virusnachweis mittels PCR aus einem Rachenabstrich erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Coronavirus und Gerinnung

In der letzten Zeit werden vermehrt thromboembolische Komplikationen (Lungenembolie und Thrombose) bei Infektionen mit SARS-CoV-2 beschrieben. Daher schlagen verschiedene Fachgesellschaften folgendes Vorgehen vor:

  • Überwachung der Patienten mit COVID-19 Erkrankung durch die regelmäßige Bestimmung von D-Dimeren und Antithrombin (auch ambulanter Bereich bei Hochrisiko-Patienten).
  • Frühzeitige prophylaktische Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin oder Fondaparinux auch bei ambulanten Hochrisiko-Patienten.
  • Im stationären Bereich suffiziente Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin in halbtherapeutischer bzw. therapeutischer Dosierung (am besten Anti Xa-Spiegel adaptiert)
  • Die Gabe von unfraktioniertem Heparin ist wegen der erhöhten Gefahr einer HIT II eher kritisch zu sehen, in diesen Fällen wird die Gabe von Argatroban empfohlen.

Für weitere Informationen und eine spezielle hämostaseologische Beratung steht Ihnen Dr. Eller unter 05222 8076289 gerne zur Verfügung. Für Interessierte verweisen wir außerdem auf diesen Übersichtsartikel in den Mitteilungen Klinische Chemie.

Wir führen die Typisierung von SARS-CoV-2-Varianten durch

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Coronavirus SARS-CoV-2 (severe acute respiratory disease coronavirus 2) hat eine weltweite Pandemie ausgelöst. Seit nun fast einem Jahr arbeiten wir im MVZ Labor Krone erfolgreich mit Ihnen, den Gesundheitsämtern, bei der Bekämpfung der Pandemie zusammen. In dieser Zeit haben wir sehr viel über das Virus gelernt, doch werden wir immer mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Derzeit beschäftigt uns die Ausbreitung neuer SARS-CoV-2-Varianten. Die britische Variante B.1.1.7 und die südafrikanische Variante B.1.351 unterscheiden sich von dem SARS-CoV-2-Virus aus Wuhan durch zahlreiche Mutationen im Spike-Protein auf der Oberfläche. Es wird vermutet, dass die neuen Veränderungen das Andocken und Eintreten des Virus erleichtern.
Im Vergleich zu bisherigen Virusvarianten können sie so leichter von Mensch zu Mensch übertragen werden. Dies könnte die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung weiter beschleunigen.

Testanforderung und Abrechnung
Zur Anforderung der Typisierung nutzen Sie bitte den Laboranforderungsschein Belegtyp 6. Tragen Sie dazu bitte »SARS-CoV-2 Typisierung« in das Feld »weitere Anforderung« ein.

Das Ergebnis der Typisierung erhalten Sie innerhalb von 2 – 3 Arbeitstagen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne telefonisch unter 05222 8076-567 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Meldung positiver SARS-CoV-2-PCR-Befunde

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit das elektronische Melde- und Informationssystem DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) geschaffen. Zum 01.01.2021 sind Labore verpflichtet, alle SARS-CoV-2-positiven Befunde direkt aus dem Laborinformationssystem (LIS) an DEMIS zu melden. Diese elektronische Meldung wird die Meldung per Fax an die Gesundheitsämter für SARS-CoV-2 ablösen.

Mit der durchgängig elektronischen Informationsverarbeitung sollen die Informationen zu auftretenden Infektionskrankheiten zukünftig schneller und vollständiger bei den verantwortlichen Behörden vorliegen.

Im weiteren Verlauf wird die Ausweitung auf alle anderen nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erreger sowie auch auf die nichtnamentliche Meldung von allen Untersuchungsergebnissen auf SARS-CoV-2 angestrebt.