Die Abteilung Bakteriologie ist vom Standort Herford nach Bad Salzuflen umgezogen und nutzt somit die Infrastruktur der Probenannahme und Erfassung des Hauptsitzes des Labor Krone in der Siemensstraße 40.
Für die Einsendung von Aufträgen und Proben für die Mikrobiologie nutzen Sie weiterhin unsere grünen Laborbeutel. Für Sie als Einsender ändert sich außer der Anschrift der Fachabteilung nichts, alle Abläufe und Rufnummern bleiben gleich und wir bearbeiten Ihre Proben in gewohnter Qualität und Schnelligkeit.
ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Neurofilamente (pNf-H) und den Freien Kappa-Leichtketten-Index bei uns im Haus bestimmen zu lassen. Neurofilamente sind Teil des Zytoskeletts von Neuronen und können in der Labordiagnostik als Biomarker für neuroaxonale Schäden genutzt werden. Der Nachweis ist sowohl in Liquor als auch in Serum möglich. Die Neurofilament-Untereinheit pNfH (Phosphorylated Neurofilament Heavy Chain) eignet sich insbesondere gut als Biomarker für Amyotrophe Lateralsklerose (ALS). Eine Erhöhung der pNfH-Werte kann aber auch bei der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK), Progressiver supranukleäre Blickparese (PSP), Ischämischem Schlaganfall, Multisystematrophie (MSA), Alzheimer-Krankheit und Frontotemporaler Demenz beobachtet werden. Die Bestimmung der Neurofilamente ist kein Teil des Leistungskatalogs, der von den Krankenkassen übernommen wird.
Eine intrathekale Synthese von Freien Kappa-Leichtketten (Kappa-FLC) tritt bei entzündlichen Erkrankungen des zentralen Nervensystems auf, diese können infektiösen oder autoimmunen Ursprungs sein. Die Bestimmung der Kappa-FLC im Liquor kann daher im Rahmen der CIS (Klinisch isoliertes Syndrom)- und MS (Multiple Sklerose)-Diagnostik eingesetzt werden. Hohe Kappa-FLC-Konzentrationen im Liquor sind ein Hinweis für die Progression von einem CIS zur MS. Um die Funktion der Blut-Liquor-Schranke mit einzubeziehen, wird der Kappa-FLC-Index berechnet [(CSF Kappa-FLC/Serum Kappa-FLC)/ (CSF Albumin/Serum Albumin)]. Liegt keine entzündliche neurologische Erkrankung vor, liegt der Kappa-FLC-Index in 95% der Fälle bei < 3.43. Der Kappa-FLC-Index zeigt eine ähnlich hohe Sensitivität für den Nachweis einer intrathekalen Immunglobulin-Synthese, wie der Nachweis über oligoklonale Banden.
Die Anforderung von Neurofilamenten (pNf-H) und des Kappa-FLC-Index kann über unseren Neurodiagnostikum Anforderungsschein 2 erfolgen. Bitte beachten Sie die rückseitigen Hinweise zur Präanalytik und zur Abrechnung.
Weiterhin möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Liquor für die Bestimmung von Protein 14-3-3 bei Verdacht auf die Creutzfeld-Jakob-Krankheit in einem Polypropylen-Röhrchen abgenommen und verschickt werden muss.
Für auftretende Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung:
Jasmin Steube, M. Sc. Tel. 05222 8076-476 Dr. rer. nat. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159
auf vielfachen Wunsch hin wird ab Juni 2023 der Neurodiagnostikum-Anforderungsschein 2 »Liquordiagnostik und Medikamentenspiegel« bereitstehen. Der Anforderungsschein unterteilt sich in die Module Liquor, Infektionsdiagnostik und Medikamentenspiegel, sodass eine Übersicht über das breite Spektrum des Diagnostik-Angebots gegeben ist und eine zeitsparende Auswahl der gewünschten Parameter ermöglicht wird. Somit können wir gewährleisten, dass eine effiziente Analytik aus dem nicht einfach zu gewinnendem Material Liquor erfolgt und keine weitere Aufteilung/Aliquotierung des Materials notwendig ist.
Weiterhin finden Sie auf dem Anforderungsschein Hinweise zu der Präanalytik der verschiedenen Parameter und zu den möglichen Materialien. Bei Bedarf können einsenderspezifische, individuelle Anforderungsprofile erstellt werden. Der Anforderungsschein kann jederzeit ausgedruckt werden, damit entfällt für Sie die Lagerung und Nachbestellung der Scheine sowie das Verwerfen veralteter Exemplare. Vordrucke können natürlich weiterhin zur Verfügung gestellt werden.
Zusammen mit dem Neurodiagnostikum-Anforderungsschein 1 »Neurale Antikörper/Nerv- und Muskel-Antikörper« erhalten Sie einen umfassenden Überblick über unser Leistungsspektrum im Bereich der neurologischen Labordiagnostik. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
im Rahmen des Ersttrimester-Screenings führen wir für Ihre Praxis die Messung der biochemischen Parameter PAPP-A und freies beta-HCG sowie die Risikoberechnung für die Trisomien 21, 18 und 13 durch.
Den Aufwand für die Erstellung und Bewertung des Befundes über das Ersttrimester-Screening werden wir ab dem 1. Oktober 2023 gemäß der GOÄ-Ziffer 75 mit dem 1,3-fachen Satz (9,85 €) zusätzlich zu den beiden Laborparametern berechnen.
Sollten Sie die Risikoberechnung zukünftig selber durchführen wollen, bleibt der ursprüngliche Preis für die Bestimmung der biochemischen Parameter von 34,97 € bestehen.
Vermerken Sie auf dem Anforderungsschein für das Ersttrimester-Screening, ob Sie eine Risikoberechnung und Beurteilung wünschen.
Telefonische Rückfragen unter 05222 8076-159 Dr. rer. nat. Sylvia Schön
Das nächste Fortbildungsseminar “Weiterbildung gemäß Curriculum (DGVM) zur Qualifikation für forensische Abstinenzkontrollen” gemäß neuen CTU-Kriterien (4. Auflage) findet als Präsenzveranstaltung am 08.07.2023 in Berlin statt.
Als forensisch akkreditiertes Labor bieten wir in Kooperation mit den jeweiligen Ärztekammern Fortbildungsseminare für Ärztinnen und Ärzte nach dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin gemäß CTU 2 zur 4. Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ an.
Das nächste Fortbildungsseminar “Weiterbildung gemäß Curriculum (DGVM) zur Qualifikation für forensische Abstinenzkontrollen” gemäß neuen CTU-Kriterien (4. Auflage) findet als Präsenzveranstaltung am 08.07.2023 in Berlin statt.
Die Anmeldung und näheren Informationen finden Sie auf unserem Flyer.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
zum 1. Juli 2022 wurde der molekulare Nachweis von Erregern akuter gastrointestinaler Infektionen in den EBM aufgenommen. Mit der GOP 32853 kann der gleichzeitige Nachweis von mehreren meldepflichtigen Erregern (siehe Tabelle) mit Hilfe eines sogenannten Multiplex-PCR-Verfahrens abgerechnet werden und ersetzt ab dem 1. Mai 2023 die klassische Erregerdiagnostik (E+R). Diese umfasst entsprechend der klinischen und anamnestischen Angaben den Nachweis von Bakterien, Viren oder Parasiten im Stuhl. Bei der Anforderung ergeben sich hierdurch keine Änderungen. Bei einem positiven Ergebnis des Screening-Tests erfolgt dann ggf. die kulturelle Anzucht z.B. für eine Typisierung (Salmonella-Serotypen) oder Resistenzbestimmung.
Unter Verwendung der Ausnahmekennziffern 32006 ist die Abrechnung außerhalb des Budgets und beeinflusst nicht den Wirtschaftlichkeitsbonus.
Die Ergebnisse liegen bereits amfolgenden Werktag vor und Hygienemaßnahmen sowie eine Behandlung können schneller in die Wege geleitet werden. Weitere Vorteile sind die hohe Sensitivität und Spezifität des PCR-Nachweises. Aus einer einzelnen Stuhlprobe kann die gesamte Diagnostik erfolgen.