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Weiterbildung gemäß Curriculum (DGVM) zur Qualifikation für forensische Abstinenzkontrollen

Die Anmeldung für das Fortbildungsseminar “Weiterbildung gemäß Curriculum (DGVM) zur Qualifikation für forensische Abstinenzkontrollen” gemäß neuen CTU-Kriterien (4. Auflage) im März 2023 ist ab jetzt geöffnet.

Als forensisch akkreditiertes Labor bieten wir in Kooperation mit den jeweiligen Ärztekammern Fortbildungsseminare für Ärztinnen und Ärzte nach dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin gemäß CTU 2 zur 4. Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ an.

Das nächste Fortbildungsseminar “Weiterbildung gemäß Curriculum (DGVM) zur Qualifikation für forensische Abstinenzkontrollen” findet dieses Jahr am 11. März online als digitale Fortbildung mittels WebEx by Cisco statt.

Zur Anmeldung und näheren Informationen können Sie den Flyer herunterladen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Telefon: 05222/8076-123
E-Mail: toxikologie@laborkrone.de

Nachweis respiratorischer Erreger (PCR)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gerne informieren wir Sie über die Diagnostik der wichtigsten Erkältungserreger für den Winter. Durch Änderungen im EBM kann der Nachweis einer Vielzahl an respiratorischen Erregern nun mittels PCR als Kassenleistung angefordert werden. Wir bieten ihnen ab sofort zwei attraktive Optionen an.

Option 1: Gleichzeitiger Nachweis von SARS-CoV-2, Influenza A/B und RSV mit dem SARS-CoV-2/Flu/RSV-Panel, um die drei wichtigsten Erreger abzudecken.

Option 2: Bei unklarer Symptomatik können Sie auch die komplette „Respi-Multiplex-PCR“ mit 16 Viren und 7 Bakterien anfordern.

Bei einem konkreten Verdacht kann der Nachweis aller Erreger der „Respi-Multiplex-PCR“ auch einzeln angefordert werden. Bitte kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Rückfragen (PCR-Sekretariat, Tel. 05222 8076-192)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Option 1: SARS-CoV-2/Flu/RSV-Panel

Die drei wichtigsten Erreger für den Winter in einer Untersuchung
Die Anforderung ist als Kassenleistung möglich.

  • SARS-CoV-2
  • Influenza A/B
  • RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) NEU
NEU = Erregernachweis neu in den EBM aufgenommen

Option 2: Multiplex-PCR Respiratorische Erreger (16 Viren + 7 Bakterien)

Umfasst eine Bandbreite an Erregern, die eine Erkältungssymptomatik verursachen. Bei unklarer Symptomatik können Sie auch die komplette »Respi Multiplex-PCR« anfordern (16 Viren + 7 Bakterien)

Anforderung als Kassenleistung möglich.
Im konkreten Einzelfall können alle Erreger auch separat angefordert werden.

Erregerspektrum Viren
  • SARS-CoV-2
    (bitte explizit anfordern, falls gewünscht)
  • Influenza A
  • Influenza B
  • RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
    NEU
  • Adenovirus NEU
  • Enterovirus NEU
  • Parainfluenza 1–4 NEU
  • Metapneumovirus NEU
  • Bocavirus NEU
  • Rhinovirus NEU
  • endemische Coronaviren
    (NL63, 229E, OC43) NEU
Erregerspektrum Bakterien
  • Bordetella parapertussis
  • Bordetella pertussis
  • Chlamydophila pneumonaie
  • Haemophilus influenzae NEU
  • Legionella pneumophila NEU
  • Mycoplasma pneumoniae
  • Streptococcus pneumoniae NEU
NEU = Erregernachweis neu in den EBM aufgenommen

Probenmaterial

Nur ein Nasen-/ Rachenabstrich (trockener Tupfer ohne Transportmedium)

Die Untersuchung anderer respiratorischer Probenmaterialien (z.B. Bronchialsekret, Sputum) ist nach Rücksprache möglich.

PCR

Abrechnungshinweis

GKV EBM-Ziffern 32816,32851
IGeL Ziffer 4793, Faktor 1,0
Einzelerreger
SARS-CoV-2 + Influenza + RSV
SARS-CoV-2 + Respi-Multiplex

29,14 EUR
29,14 EUR
58,28 EUR
Bei Angabe der Kennnummer 32006 in Ihrer KV-Abrechnung wird der Wirtschaftlichkeitsbonus nicht belastet.
PCR-Tests auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) belasten nicht das Laborbudget der Arztpraxis.
Privat: Die Abrechnung erfolgt gemäß GOÄ zum Faktor 1,15.

Neuigkeiten aus dem Syphilis-Konsiliarlabor – Update 12/2022

Dezember 2022

Welche Tests können in Zukunft zum Screening eingesetzt werden (auch für Blutspendedienste und nach dem Transplantationsgesetz [TPG])?

Anhand einer Vergleichsstudie konnte gezeigt werden, dass die verfügbaren Alternativen zum TPPA (TPLA und TPHA) eine deutlich geringere Sensitivität aufweisen und als Alternative ungeeignet sind. Insbesondere die falsch negativen Ergebnisse beim Vorliegen einer Frühsyphilis mit Primäraffekt schließen die genannten Testsysteme als Screeningtests aus.

Genauere Informationen und Daten hierzu entnehmen Sie bitte unserem Poster.

Zu Screeningzwecken ist es nach internationalen Leitlinien erlaubt, polyvalente Teste, wie z. B. den CMIA der Firma Abbott oder den ECLIA der Firma Roche zu verwenden, die eine fast vergleichbar gute Sensitivität aufweisen. In einer Studie des Syphilis-Konsiliarlabors mit über 1300 Proben wurden nun mehrere polyvalente Suchteste verschiedener Hersteller nochmals genauer untersucht um eine bessere Einschätzung abgeben zu können. Die detaillierten Studienergebnisse folgen in Kürze.

Eine Voruntersuchung zur Sensitivität und deren Steigerung wurde für zwei Suchtests bereits veröffentlicht.

Unabhängig vom Hersteller kann zur Steigerung der Sensitivität für alle verfügbaren Suchteste eine Herabsetzung des Cutoffs empfohlen werden. Der zuvor allseits verwendete TPPA-Test setzte für das Screening ein Treponemen-Vollysat als Antigen ein, wodurch ein sehr breites Antigenspektrum geboten wurde. Alle aktuell noch verfügbaren Suchteste enthalten rekombinante Einzelantigene in unterschiedlicher Zusammensetzung. Dies ermöglicht zwar eine hohe Spezifität, senkt aber im Vergleich zum TPPATest die Sensitivität, wodurch besonders frühe Infektionsphasen sowie Seronarben in seltenen Fällen übersehen werden könnten.

Jedes Labor sollte daher, wenn möglich, einen eigenen Graubereich unterhalb des vom Hersteller vorgegebenen Cutoffs einführen. Die auf unseren Daten basierenden Grenzwertempfehlungen folgen in Kürze.

Von folgenden Herstellern sind bisher Informationen zur geplanten Zulassung der Suchteste gemäß IVDR und deren Klassen bekannt (nur Klasse D eignet sich für die Untersuchung im Bereich der Blutspende und nach TPG):
  • CMIA (Alinity i Syphilis TP CMIA, Abbott); IVDR Klasse D
  • Anti-Treponema-pallidum-Screen-ELISA (IgG/IgM) (Euroimmun AG); IVDR Klasse C
  • Elecsys Syphilis (Roche Diagnostics); IVDR Klasse D
  • Liasion Treponema Screen (DiaSorin S.p.A.); IVDR Klasse D

Können wir Verläufe beurteilen ohne TPPA-Titer?
Ja, mit Unterstützung der verfügbaren polyvalenten Suchteste und deren Einsatz auch über die vom Hersteller zugelassene Qualifikation hinaus, können Antikörperkinetiken durchaus bei Verlaufsbeurteilungen mitberücksichtigt werden. Bisher bieten die Hersteller bis auf einen leider nur den qualitativen Einsatz der Tests an, d. h. die Interpretation des ermittelten Index-Wertes ist ein off-label-use der Teste. Wir hoffen mit unserer Studie einen Beitrag dazu leisten zu können, dass die Hersteller ggf. eine Erweiterung ihrer Testanwendungen in Erwägung ziehen. Die genauen Studienergebnisse hierzu folgen so zeitnah wie möglich.

Wie treffen wir Therapieentscheidungen?
Therapieentscheidungen sollten auch weiterhin anhand der üblichen Aktivitätsmarker erfolgen. Es ist nach wie vor die Analyse von treponemenspezifischen IgM-Antikörpern sowie von Lipoidantikörpern erforderlich. Aufgrund der ohne den TPPA im Verlauf dann fehlenden Gesamtantikörperkinetik wird der Fokus zukünftig aber möglicherweise noch deutlicher auf der Quantifizierbarkeit dieser Aktivitätsmarker liegen müssen, um Therapieerfolge eindeutiger erkennen zu können. Um in Zukunft für solche Teste weitere Empfehlungen auch über den derzeit bevorzugten FTA-Abs-Test hinaus liefern zu können, läuft aktuell eine weitere umfangreiche Studie mit monovalenten ELISA-Testen verschiedener Hersteller im MVZ Labor Krone. Die vorläufige Veröffentlichung der in dieser Studie ermittelten Daten erhoffen wir im ersten Quartal 2023 erreichen zu können.

Wie machen wir zukünftig Diagnostik bei Verdacht auf Neurolues?
Aktuell wird in den meisten Laboren die Bestimmung des treponemenspezifischen Antikörperindex (AI) mittels TPPA durchgeführt. Im MVZ Labor Krone haben wir die Möglichkeit, die AIs zusätzlich mittels FTAAbs-Testen zu bestimmen. Diese Möglichkeit steht natürlich leider nicht jedem Labor zur Verfügung.

Auf dem Markt ist unseres Wissens nach nur ein Test eines einzigen Herstellers für die Untersuchung
von Serum-/Liquor-Paaren zugelassen, auch der TPPA war dies von Herstellerseite nie. Diesen und zwei weitere monovalente ELISA zur Bestimmung treponemenspezifischer AIs werden wir zeitnah in einer weiteren Studie analysieren und auf die möglichen Einsatzgebiete hin untersuchen.

Da es noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird diese Studie zu beenden und die Daten zu veröffentlichen, können wir momentan für die Serum-/Liquor- Diagnostik bei Verdacht auf eine Neurolues nur die bereits hinreichend geprüften FTA-Abs-Teste empfehlen.
Uns ist durchaus klar, dass viele Labore diese Teste nicht durchführen können bzw. nicht so schnell etablieren können. Wir möchten Ihnen daher an dieser Stelle anbieten, dass Sie für den Übergang, bis eine neue Lösung gefunden ist, die Diagnostik bei Verdacht auf Neurolues an uns weiterleiten. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne.

Nach welchem Kriterium kann eine Sicherheitstherapie für Schwangere empfohlen werden?
Zu diesem Thema kann aktuell noch keine konkrete Aussage gemacht werden, es ist aber weiterhin im Fokus unserer Bemühungen, auch hierzu zeitnah eine Empfehlung geben zu können.

Übersicht Antibiotikasensibilität bei Harnwegsinfektionen 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Therapie von bakteriellen Infektionen ist der Einsatz eines Antibiotikums oft unerlässlich. Bei der
Antibiotikaauswahl sind viele Parameter zu berücksichtigen, unter anderem auch die aktuellen Empfehlungen und die Resistenzsituation. Zur Therapie von Harnwegsinfektionen steht die S3-Leitlinie
zur Verfügung, die bestimmte Präparate in die nähere Auswahl bringt. Um diese Präparate mit unserer
regionalen Resistenzlage zu vergleichen, haben wir aus den Einsendungen in unser Labor die drei häufigsten Erreger (E. coli, Proteus mirabilis und Klebsiella pneumoniae) mit ihrer Sensibilität statistisch
für das Jahr 2021 ausgearbeitet. Die Darstellung erfolgt getrennt nach Erwachsenen und Kindern.
Dabei beziehen sich die Prozentzahlen auf die Sensibilität des Erregers.

Als wichtigste Informationen lässt sich feststellen, dass die Sensibilität für Fosfomycin und Nitrofurantoin
für den häufigsten Erreger, E. coli bei 99% liegt, für (Piv-) Mecillinam bei fast 96%. Leider liegt
für Trimethoprim die Sensibilität bei Erwachsenen bei 79%. Das bedeutet, es sollte nach der S3-
Leitlinie nicht primär bei unkomplizierter Zystitis eingesetzt werden, da ein Einsatz nur bei Resistenzraten
< 20% empfohlen wird. Im pädiatrischen Bereich ist der Einsatz möglich, da dort die Resistenzrate
für E. coli für Trimethoprim bei 18% liegt. Die aktuelle S3-Leitlinie zu Harnwegsinfekten wird
aktuell überarbeitet und wird vermutlich demnächst veröffentlicht.

Generell bei der Urindiagnostik wollen wir Sie darauf hinweisen, dass Nativurin immer noch das am
besten geeignete Material zur Feststellung eines Harnwegsinfektes ist. Urineintauchkulturen (sog.
»Urikulte«) hingegen weisen zahlreiche Nachteile auf, wie z. B. hohe Selektivität gegenüber einiger
Bakterienspezies, schwierige Beurteilung von Mischkulturen und Verzögerung der Diagnostik. Des
Weiteren verhindert Restflüssigkeit im Probenröhrchen eine zuverlässige Keimzahlbestimmung.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Mikrobiologie
Dr. med. Patricia Wehmeier – Tel. 05222 8076-333
Nadine Weise, Irina Klein – Tel. 05222 8076-312

Versand
Tel. 05222 8076-444

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Literatur
Interdisziplinäre S3 Leitlinie Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei erwachsenen Patienten Aktualisierung 2017

Fortbildungsseminar „Alkohol/Rauschmittel“

Die Anmeldung für das Fortbildungsseminar „Alkohol/Rauschmittel“ gemäß CTU-Kriterien im Oktober 2022 ist ab jetzt geöffnet.

Als forensisch akkreditiertes Labor bieten wir in Kooperation mit den jeweiligen Ärztekammern Fortbildungsseminare für Ärztinnen und Ärzte nach dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin gemäß CTU 2 zur aktuellen Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ an.

Das nächste Fortbildungsseminar „Alkohol/Rauschmittel“ findet dieses Jahr am 29. Oktober online als digitale Fortbildung mittels WebEx by Cisco statt.

Zur Anmeldung und näheren Informationen können Sie den Flyer herunterladen.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Telefon: 05222/8076-123
E-Mail: info@labtoxx.com

Affenpocken (Monkeypox virus MPXV)

Das Affenpockenvirus (Monkeypox virus MPXV), Erreger der Affenpocken, gehört zu den DNA-Viren aus der Gattung der Orthopoxviren.
Natürliche Wirte der Affenpockenviren sind u. a. Nagetiere. Nicht-humane Primaten und Menschen sind Fehlwirte des Virus.

Übertragungsweg zwischen Menschen

• Direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten einer infizierten Person
• Kontakt von Schleimhaut mit Läsionen oder kontaminierten Oberflächen (z.B. Bettwäsche, Kleidung)
• Sexueller Kontakt

Klinischer Verlauf

  • Inkubationszeit 5 – 21 Tage (häufig 7 – 14 Tage)
  • Initiale Symptome umfassen Fieber, Übelkeit, Kopfschmerz, Rückenschmerz und Lymphknotenschwellungen
  • Über 2 – 4 Wochen bilden sich Hautläsionen, die die Stadien Macula (Flecken), Papeln, Vesikel, Pusteln und Krusten durchlaufen
  • Bei Orthopockeninfektionen befinden sich alle Hautveränderungen im selben Stadium
  • Es treten keine asymptomatischen Infektionen auf

Differentialdiagnose

• Windpocken, Zoster, Scharlach, Herpes Simplex und andere Pocken-Infektionen, im Stadium vor den Hautveränderungen Influenza, Malaria, Typhus abdominalis, Syphilis, Leptospirose und viral-hämorrhagisches Fieber

Diagnostik

Direkter Erreger-Nachweis mittels PCR
→ Optimales Material
• Abstrich der Pocken (Aptima-Abstrich)
• Abstrich der Bläschenflüssigkeit (Aptima-Abstrich)
• Kruste der Pocken (in Aptima-Abstrich-Röhrchen)

→ Alternativ
• Rachenabstrich, in der Phase vor Auftreten der Pocken (Aptima-Abstrich)
• Rektalabstrich, bei MSM (Aptima-Abstrich)

→ Unterstützende Diagnostik
• Urin
• Ejakulat

→ Serologie
• Nicht verfügbar

(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html)

Wichtig

• Nur spezielle Abstriche verwenden! (Aptima-Abstrich)
• Bitte vorab Kontakt mit dem PCR-Sekretariat des Labors aufnehmen (Tel. +49(0)5222 8076-192)

Versand

Transport innerhalb Deutschlands kann bei Raumtemperatur erfolgen.
Verpackungsanweisung P650 für UN3373 für Verdachtsfälle, P620 für UN2814 für bestätigte Fälle.

Gesundheitsvorsorge – Unterstützende Medikamente während der Antibiotikatherapie

Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Antibiotika unterstützen den Patienten bei entsprechenden Indikationen, unerwünschte, krankmachende Bakterien abzutöten oder diese am Wachstum zu hindern. Dabei greifen die Antibiotika auch in das natürliche Mikrobiom des menschlichen Organismus ein, insbesondere in die natürliche Darmflora und können sowohl ein Ungleichgewicht der vorhandenen Mikroorganismen als auch Diarrhoe verursachen.

Neben den nachfolgend aufgelisteten Präparaten, die sich als eine nützliche Ergänzung zur Antibiotikatherapie erweisen können, ist eine gesunde, ballaststoffreiche Ernährung ebenso essenziell. Weiterhin sind die Erfahrungen der aufgelisteten Präparate heterogen. Bitte beachten Sie auch, dass Milchprodukte mindestens 2 Stunden vor und nach Einnahme des Antibiotikums vermieden werden sollten (z. B. Ciprofloxacin, Levofloxacin oder Doxycyclin).

Bei schwerer Diarrhoe, Fieber oder Bauchkrämpfen sollten die Symptome mit dem zuständigen Arzt abgeklärt werden; es könnte sich ebenfalls um eine durch Antibiotikum verursachte Clostridioides-difficile-Infektion handeln.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei weiteren Fragen bezüglich Anwendung oder Einnahmebedingungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Bitte beachten Sie, dass Sie i. d. R. die Kosten für die genannten Präparate selbst übernehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Unterstützende Medikamente während der Antibiotikatherapie

Lösungen für den Elektrolythaushalt

Elektrolytlösungen (orale Rehydratationslösungen, z. B. Oralpädon®, Elotrans®) sorgen dafür, dass Salzverluste, die bei akutem Durchfall entstehen, wieder ausgeglichen werden können.

Unterstützende Probiotika

Probiotika sind Präparate, die lebende Mikroorganismen erhalten. Diese sollen die fehlenden Mikroorganismen in der eigenen Darmflora auffüllen und Beschwerden abmindern oder verhindern. Die Dosierungen gelten für Erwachsene. Die genannten Präparate sind nicht zu empfehlen bei schwerkranken oder immunsupprimierten Patienten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere unterstützende Präparate

Neuigkeiten aus dem Syphilis-Konsiliarlabor

März 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie zum Thema TP-PA Diagnostik informieren.

Zum Mai 2022 beabsichtigt die Firma Fujirebio, die Produktion des Treponema pallidum Partikelagglutinationstests (SERODIA©-TP-PA) einzustellen. Es handelt sich hierbei um einen qualitativ hochwertigen Test, der weltweit als Suchtest treponemenspezifischer Antikörper eingesetzt wird. Auch dient er als Bestätigungstest zur Absicherung der Spezifität von mit anderen Verfahren erhobenen Screeningresultaten. Der TP-PA ist in allen relevanten Leitlinien zur Diagnostik der Syphilis, z. B. in Europa, Amerika und Australien als wichtiger Bestandteil der Diagnostikkonzepte gelistet [1,2,3,4]. Um den Hersteller des TP-PA-Tests evtl. doch noch umzustimmen, halten wir alle diagnostizierenden Labore dazu an, die Testkits weiterhin auch zu deutlich höheren Preisen zu bestellen. Dadurch möchten wir eine Weiterführung der Produktion erzielen.

Zu Screeningzwecken ist es nach internationalen Leitlinien erlaubt, polyvalente Teste, wie z. B. den CMIA der Firma Abbott oder den ECLIA der Firma Roche zu verwenden, die eine vergleichbar gute Sensitivität aufweisen.

Als alternative Lösung für die Bestimmung von Antikörper-Indices in Serum-/Liquor-Paaren kann zurzeit eine Bestimmung für die einzelnen Immunglobulintypen mittels FTA-Abs-Test empfohlen werden. Für den AI des TP-PAs gibt es bisher aber keinen Ersatz.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir als Konsiliarlabor derzeit leider noch keinen adäquaten Ersatz für den TP-PA finden konnten, aber mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten. Sobald wir eine abschließende Aussage treffen können, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Literatur

  1. Janier M, Unemo M, Dupin N, Tiplica GS, Potočnik M, Patel R (2021) 2020 European guideline on the management of syphilis.
    J Eur Acad Dermatol Venereol 35: 574–588
  2. Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG) (2020) Diagnostik und Therapie der Syphilis. AWMF online 059/002-S2k-Leitlinie
  3. CDC (2021) Sexually Transmitted Infections Treatment Guidelines, 2021, Syphilis During Pregnancy.
    https://www.cdc.gov/std/treatment-guidelines/syphilis-pregnancy.htm
  4. MIQ 16 (2012) Qualitätsstandards in der mikrobiologisch-infektiologischen Diagnostik: Syphilis (erarbeitet von Hagedorn HJ,
    Brockmeyer NH, Hunfeld KP, Münstermann D, Potthoff A, Schöfer H). Podbielski A, Herrmann M, Kniehl E. Mauch H, Rüssmann H
    (Hrsg.) Urban & Fischer 2. Auflage: 1–54


Neue Coronavirus-Testverordnung (Test-V)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (Test-V) des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem 12. Februar 2022 haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen.
  • Auch bei Patient*innen, die COVID-19-Symptome aufweisen, kann ein PCR-Test weiterhin erfolgen. Ebenfalls wird bei Einreise und Rückreise aus einem Virusvariantengebiet (die Einstufung wird dynamisch nach Infektionslage vom Ministerium festgelegt) ein aktueller PCR-Test verlangt.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung erhalten haben, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben nur noch Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient*innen, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) priorisiert.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist der Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests
    haben.

 

Welcher Auftragsschein wird für die Veranlassung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verwendet?

Formular 10C

symptomatische Personen innerhalb der Krankenbehandlung

  • nach positivem Antigen-Schnelltest

Formular OEGD

asymptomatische Personen außerhalb
der Krankenbehandlung:

  • nach positivem Antigen-Schnelltest
  • vom Arzt oder öffentlichem Gesundheitsdienst identifizierte Kontaktperson in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen)
  • Aufnahme/ Unterbringung in eine Einrichtung des Gesundheitswesen
  • vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellte Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in die Bundesrepublik in einem als Virusvariantengebiet (Corona Einreiseverordnung) eingestuften Gebiet aufgehalten haben
  • als Wunschleistung (z.B. für Urlaubsreise, geplante Familientreffen: Kreuz bei Selbstzahler!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Bitte denken Sie an unsere Möglichkeit zum Download des Corona-Befundes für Patient*innen unter dem Link
https://www.laborkrone.de/wp-content/uploads/RS_Patienten_Selbstauskunft_29JAN.pdf. 
Hierzu benötigen die Patient*innen die zugeteilte Nummer des QR-Codes (GUID) vom Begleitschein der Corona-Warn-App.

Neue Coronavirus-Testverordnung (Test-V)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (Test-V) des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem 12. Februar 2022 haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen.
  • Auch bei Patient*innen, die COVID-19-Symptome aufweisen, kann ein PCR-Test weiterhin erfolgen. Ebenfalls wird bei Einreise und Rückreise aus einem Virusvariantengebiet (die Einstufung wird dynamisch nach Infektionslage vom Ministerium festgelegt) ein aktueller PCR-Test verlangt.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung erhalten haben, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben nur noch Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient*innen, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) priorisiert.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist der Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests
    haben.

 

Welcher Auftragsschein wird für die Veranlassung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verwendet?

Formular 10C

symptomatische Personen innerhalb der Krankenbehandlung

  • nach positivem Antigen-Schnelltest

Formular OEGD

asymptomatische Personen außerhalb
der Krankenbehandlung:

  • nach positivem Antigen-Schnelltest
  • vom Arzt oder öffentlichem Gesundheitsdienst identifizierte Kontaktperson in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen)
  • Aufnahme/ Unterbringung in eine Einrichtung des Gesundheitswesen
  • vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellte Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in die Bundesrepublik in einem als Virusvariantengebiet (Corona Einreiseverordnung) eingestuften Gebiet aufgehalten haben
  • als Wunschleistung (z.B. für Urlaubsreise, geplante Familientreffen: Kreuz bei Selbstzahler!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Bitte denken Sie an unsere Möglichkeit zum Download des Corona-Befundes für Patient*innen unter dem Link
https://www.laborkrone.de/wp-content/uploads/RS_Patienten_Selbstauskunft_29JAN.pdf. 
Hierzu benötigen die Patient*innen die zugeteilte Nummer des QR-Codes (GUID) vom Begleitschein der Corona-Warn-App.