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Neue Coronavirus-Testverordnung (Test-V)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (Test-V) des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem 12. Februar 2022 haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen.
  • Auch bei Patient*innen, die COVID-19-Symptome aufweisen, kann ein PCR-Test weiterhin erfolgen. Ebenfalls wird bei Einreise und Rückreise aus einem Virusvariantengebiet (die Einstufung wird dynamisch nach Infektionslage vom Ministerium festgelegt) ein aktueller PCR-Test verlangt.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung erhalten haben, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben nur noch Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient*innen, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) priorisiert.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist der Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests
    haben.

 

Welcher Auftragsschein wird für die Veranlassung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verwendet?

Formular 10C

symptomatische Personen innerhalb der Krankenbehandlung

  • nach positivem Antigen-Schnelltest

Formular OEGD

asymptomatische Personen außerhalb
der Krankenbehandlung:

  • nach positivem Antigen-Schnelltest
  • vom Arzt oder öffentlichem Gesundheitsdienst identifizierte Kontaktperson in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen)
  • Aufnahme/ Unterbringung in eine Einrichtung des Gesundheitswesen
  • vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellte Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in die Bundesrepublik in einem als Virusvariantengebiet (Corona Einreiseverordnung) eingestuften Gebiet aufgehalten haben
  • als Wunschleistung (z.B. für Urlaubsreise, geplante Familientreffen: Kreuz bei Selbstzahler!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Bitte denken Sie an unsere Möglichkeit zum Download des Corona-Befundes für Patient*innen unter dem Link
https://www.laborkrone.de/wp-content/uploads/RS_Patienten_Selbstauskunft_29JAN.pdf. 
Hierzu benötigen die Patient*innen die zugeteilte Nummer des QR-Codes (GUID) vom Begleitschein der Corona-Warn-App.

Corona-Schutzimpfung im Labor Krone

Unreife Thrombozyten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab 1. Januar 2022 haben Sie die Möglichkeit, die unreifen Thrombozyten (Immature Platelet Fraction, IPF) bei uns im Haus bestimmen zu lassen. Im Zuge dessen möchten wir Sie auf den diagnostischen Nutzen dieser Methode hinweisen:

Die Bestimmung der unreifen Thrombozyten
(IPF) ist für die Differenzialdiagnostik von Throm-
bozytopenien hilfreich. Physiologisch sind etwa 1,1% – 6,1% der Thrombozyten im peripheren Blut den unreifen Thrombozyten zuzuordnen (Briggs et al. Br. J. Haematol. 2004).

Bei einem erhöhten Verbrauch der Thrombozyten wird die Thrombopoese angeregt. Reaktiv finden sich daher vermehrt unreife Thrombozyten im peripheren Blut. Bei einer verminderten Produk-tion von Thrombozyten (v. a. durch Knochenmarksinsuffizienz) sind die IPF nicht erhöht.

Für einen optimalen Ablauf der Bestimmung unreifer Thrombozyten bitten wir Sie, die Angaben in den Tabellen zu beachten.

 Anforderung für das Labor
Diagnose Abklärung einer
Thrombozytopenie
Analyse Analyse
erforderliches Material 1 ml EDTA-Blut

 

 Abrechnungshinweis
EBM 32120 0,50 €
Privat (GOÄ) 3550 · Faktor 1,15 4,03 €
IGeL (GOÄ) 3550 · Faktor 1,15 3,50 €

Für auftretende Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung:

Dr. rer. medic. Thomas Eller
(Tel. 05222 8076-289)

Dr. rer. nat. Fabian Cuypers
(Tel. 05222 8076-561)

Dr. rer. nat. Arne Potthast
(Tel. 05222 8076-562)

Stefanie Rieke
(Tel. 05222 8076-195)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Umstellung der Abstrichtupfer in der Mikrobiologie

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zum 1. Januar 2022 erfolgt im MVZ Labor Krone eine Umstellung der Abstrichtupfer mit Transport-
medium für die Mikrobiologie.

Leider ist ein Wechsel der Herstellerfirma notwendig, jedoch bleibt das Prinzip das gleiche: Es handelt sich um einen Abstrichtupfer für bakteriologische und mykologische Anzucht mit einem flüssigen Transportmedium (Amies-Medium).

Im Grunde ändert sich für Sie nur die Farbe: der bisherige Abstrich mit violetter Kappe (normaler Tupfer) wird durch eine rosa Kappe ersetzt (eSwabTM, Standardtupfer, Firma Coppan), bei dem dünnen Tupfer (für die Pädiatrie, Harnröhren, HNO) bleibt die Farbe der Kappe unverändert orange (eSwabTM, Minitupfer, Firma Coppan).

Weiterhin ist auch eine PCR-Diagnostik aus diesen Abstrichtupfern möglich.

Die vorhandenen Altbestände können aufgebraucht werden!

Alle bisherigen Abstriche (auch frühere sog. »Gelabstriche«) werden in gewohnter Weise im MVZ Labor Krone bis auf Weiteres abgearbeitet. Lediglich erfolgt vom MVZ Labor Krone ab dem 1. Januar 2022 nur noch der Versand der neuen Abstrichtupfer. Diese können wie bisher über unsere Abteilung Versand bestellt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen und Ihrem Praxisteam gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Mikrobiologie
Dr. med. Patricia Wehmeier
Irina Klein
Tel. 05222 8076-333

Versand
Tel. 05222 8076-429

Non-HDL-Cholesterin – Abschätzung des individuellen kardiovaskulären Risikos

November 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zur Abschätzung des individuellen kardiovaskulären Risikos eines Patienten werden neben kardio- vaskulär wirksamen Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus und Hypertonie auch Fettstoffwechsel- störungen mit einbezogen.

Dabei spielt nach neueren Erkenntnissen nicht nur das Gesamt-, HDL- und LDL-Cholesterin bei der Entwicklung einer arteriovaskulären Erkrankung eine Rolle, sondern auch der Triglycerid-Spiegel.

Die im Darm aus der Nahrung aufgenommenen Triglyceride werden zunächst als Chylomikronen über die Lymphe in den Blutkreislauf gebracht, wo sie an Lipoproteine gebunden – insbesondere an LDL-Cholesterin, das dadurch zu VLDL-Cholesterin wird – in Leber-, Muskel- und Fettgewebe transportiert werden.

Leider ist die quantitative Bestimmung der einzelnen Lipoproteine, insbesondere die Differenzierung des LDL- und VLDL-Cholesterins messtechnisch sehr schwierig und mit großen Ungenauigkeiten behaftet. Außerdem ist bei einer Hypertriglyceridämie (>400 mg/dL) die valide Messung der Fett- stoffwechselparameter gar nicht mehr möglich.

Da alle Lipoproteine abgesehen vom HDL-Cholesterin atherogen wirksam sind, wird seit einiger Zeit die rechnerische Bestimmung des sogenannten Non-HDL-Cholesterins empfohlen, insbesondere bei Diabetikern, da bei diesen typischerweise Hypertriglyceridämien neben erhöhten Cholesterin- werten auftreten.

Das Non-HDL-Cholesterin wird aus der Differenz von Gesamt-Cholesterin und HDL-Cholesterin gebildet und umfasst sämtliche kardiovaskulär wirksamen Cholesterin Fraktionen (LDL-, IDL-, VLDL- Cholesterin sowie Chylomikronen und LDL-Remnants). Durch die einfache Berechnung aus der Bestimmung gut analysierbarer und relativ kostengünstiger Routineparameter bietet es – bereits bei Patienten mit einer Hypertriglyceridämie >200 mg/dL – einen wertvollen Beitrag zur individuellen Risikoeinschätzung sowie im Rahmen von Therapiekontrollen.

Ab sofort wird ihnen die Berechnung des Non-HDL-Cholesterins bei zeitgleicher Bestimmung des Gesamt-Cholesterins und HDL-Cholesterins kostenfrei auf dem Laborbefund zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Studienzentrum im Labor Krone

Diabetes insipidus – sichere Diagnostik ohne Durstversuch und Kochsalzinfusion?

Oktober 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bei Patienten mit Polydipsie und Polyurie galt jahrzehntelang zur Differenzierung einer habituellen Polydipsie von einem Diabetes insipidus zentralis (totalis oder partialis) der klassische Durstversuch nach Miller bzw. seit einigen Jahren die Bestimmung des Copeptin-Index als Goldstandard. Vor einiger Zeit wurde zusätzlich die Stimulation der Vasopressinfreisetzung mittels Infusion einer hypertonen Kochsalzlösung evaluiert.

Die Nachteile des klassischen Durstversuchs bzw. der Bestimmung des Copeptin-Index liegen auf der Hand: Der Patient darf 16 –18 Stunden keine Flüssigkeit zu sich nehmen, was nicht nur als sehr unangenehm und belastend empfunden wird, sondern auch aufgrund von kritischen Nebenwirkungen im ambulanten Bereich nicht ohne Risiken ist. Zudem liegt die diagnostische Sicherheit des Durstversuchs nur bei rund 70%.

Die alternative diagnostische Methode mittels Infusion einer hypertonen Kochsalzlösung ist kaum im ambulanten Bereich durchführbar, obgleich die relativ kurze Testdauer von 3 Stunden, sowie eine deutlich verbesserte diagnostische Zuverlässigkeit von 97% gewisse Vorzüge gegenüber dem Durstversuch aufweist. Jedoch kann es auch hier zu Nebenwirkungen wie bspw. Kopfschmerzen, Schwindel und Unwohlsein kommen, sowie durch die induzierte Hypernatriämie zu einer osmotischen Überstimulation, sodass der Natriumspiegel strikt alle 30 Minuten mittels Blutgasanalyse kontrolliert werden muss, was im ambulanten Bereich kaum zu leisten ist.

Aktuelle Studien zeigen, dass die Stimulation von Vasopressin mittels Infusion mit Arginin sowohl besser verträglich ist, als auch die Gefahr einer osmotischen Überstimulation kaum besteht. Dabei ist die diagnostische Zuverlässigkeit mit >90% vergleichbar zur hypertonen Kochsalzinfusion.

Bereits seit Mitte 2020 wird diese neue Methodik in der Praxis für Endokrinologie vom MVZ Labor Krone erfolgreich zur Diagnostik bei Polyurie-Polydipsie-Syndromen angewandt, sodass eine entsprechende Expertise bei der Testinterpretation vorliegt.

Diesbezüglich steht Ihnen Dr. med. Ute Kühn-Velten (Fachärztin für Innere Medizin, Endokrinologie, Diabetologie) gerne für Rückfragen telefonisch unter 05222 8076-115 zur Verfügung (Mo– Mi 16 –19 Uhr, Do – Fr 8 –19 Uhr).

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Einmaliges Screening auf Hepatitis B und C als Teil der Gesundheitsuntersuchung Check-up 35

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Ziel, symptomlose oder schleichend verlaufende Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, haben gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig den Anspruch, sich auf diese Erkrankungen untersuchen zu lassen.

Ab dem 1. Oktober 2021 wird das Screening auf Hepatitis B und/oder C im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) in den EBM aufgenommen und kann abgerechnet werden. Durch die »und/oder«-Verknüpfung ist diese Leistung auch dann berechnungsfähig, falls im Einzelfall nur ein Screening auf eine Hepatitis-B- oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erforderlich ist.

Für Versicherte, die im Zeitraum von weniger als 3 Jahren vor dem 12.02.2021 die GU in Anspruch genommen haben, gilt eine Übergangsregelung; sie können unabhängig von einer GU einmalig das Screening in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Stufendiagnostik wird beim Hepatitis-B-Screening zunächst die Untersuchung auf das Oberflächenprotein HBs-Antigen durchgeführt. Das Hepatitis-C-Screening erfolgt über den HCV-Antikörper-Suchtest.

Bei einem positiven Screeningbefund einer oder beider Untersuchungen wird die molekularbiologische Bestätigungsdiagnostik mittels PCR zum Nachweis viraler DNA bzw. RNA aus derselben Blutprobe durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Wie beauftrage ich die Gesundheitsuntersuchung inklusive Screening?

Abrechnung der Praxis

Unverändert:
Check-up 35 (01732): Glukose (32881), Cholesterin, HDL, LDL, Triglyceride (32882) sowie ggf. Harnstreifentest (32880)

Neu aufgenommen ab 01.10.2021

Abrechnung durch das Labor

IGRA (INTERFERON-GAMMA-RELEASE-ASSAY) zum Test auf SARS-CoV-2-spezifische T-Zellen

September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit Beginn der Coronapandemie führen wir im MVZ Labor Krone die RT-PCR als Erregerdirektnachweis bei akuter Infektion durch. Im März 2020 kam zur Unterstützung der Diagnostik der Antikörpernachweis zu SARS-CoV-2 hinzu sowie der Neutralisationstest im April 2021. Es ist uns damit möglich die humorale Immunantwort nach durchgemachter Infektion/Impfung nachzuweisen. Dennoch geben uns immer wieder Fälle mit unauffälligen Laborergebnissen bei typisch klinischer COVID-19-Symptomatik oder Patienten mit fehlender Antikörperproduktion nach belegter Infektion/Impfung Rätsel auf.

Mit der Einführung des SARS-CoV-2-IGRA als zellbasiertem Assay haben wir nun auch die Möglichkeit, die zelluläre Immunantwort nach Kontakt mit SARS-CoV-2-Viren zu untersuchen.

Untersuchungsproben
Als Probenmaterial ist frisches Lithium-Heparin-Vollblut erforderlich, welches nicht älter als 16 Stunden sein darf. Transport bei Raumtemperatur, keine Kühlschranklagerung.

Transport
Die Proben können von unserem Kurierfahrer bei Ihnen taggleich abgeholt oder direkt ins Labor gebracht werden. Ein Versand per Post ist nicht möglich.

Untersuchungsdauer
Ca. 3 Tage nach Probeneingang.

Abrechnung/Kosten
Die Untersuchung wird von uns als IGeL-Anforderung mit 52,47 € für die Analytik oder als privatärztliche Leistung mit 52,47 € × 1,15 berechnet. Wir bitten daher um Verwendung entsprechender Anforderungsscheine (Belegtyp 6) und Bestätigung der Kostenübernahme durch den Patienten. Eine Analyse als Kassenleistung ist derzeit nicht möglich.

Testanforderung
Auf unserem Belegtyp 6 vermerken Sie in dem Feld »weitere Anforderungen« für den zellbasierten Assay »Corona-IGRA«. Die Bestellung von Lithium- Heparin-Röhrchen erfolgt unter Tel. 05222 8076-444

Kontakt
Ansprechpartnerin für diagnostische Fragen ist Frau Dr. rer. nat. Juliane Fazio: Tel. 05222 8076-207.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Bioverfügbares Testosteron

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für die Praxis ist das Gesamt-Testosteron im Serum zur Diagnostik eines „Männlichen Hypogonadismus“ nur sehr eingeschränkt verwertbar – das liegt alleine schon daran, dass wie bereits in der EAU-Leitlinie (2018) beschrieben, eine sichere Angabe von Referenzwerten nicht möglich ist und es sich also nur um Richtwerte handelt. Die einzelnen Messergebnisse können daher nur im Zusammenhang mit dem Alter und der klinischen Symptomatik interpretiert werden.

Auch der freie Androgenindex (FAI) ist zur Beurteilung des freien, wirksamen Testosteronspiegels bei Männern nur sehr begrenzt geeignet, da dieser neben dem Gesamt-Testosteron nur das hochaffin an SHBG-gebundene Testosteron (ca. 60 %) berücksichtigt.  Nur ca. 2 % des Gesamt-Testosterons liegen als freies Testosteron im Serum vor.  Zusätzlich binden jedoch ca. 38 % des Gesamt-Testosterons niederaffin an Albumin und müssen daher eher dem freien Testosteron zugerechnet werden.

Während eine direkte Bestimmung des freien Testosterons mittels Gleichgewichtsdialyse in der täglichen Routinediagnostik inpraktikabel ist, weist die Berechnung des bioverfügbaren Testosterons nach Vermeulen et al. eine gute Korrelation zum freien und damit wirksamen Testosteronanteil auf1,2.  Dieses setzt sich aus dem freien, sowie dem Albumin- gebundenem Testosteron zusammen und erlaubt eine differenzierte und verlässliche Beurteilung des Androgenstatus bei Männern.

Die Berechnung des bioverfügbaren Testosterons nach Vermeulen et al. erfolgt ab sofort bei zeitgleicher Anforderung von Gesamt-Testosteron, SHBG und Albumin bei Männern (ab 20 Jahren) automatisch, so dass für unsere Einsender eine mühsame Ermittlung mittels Online-Rechner entfällt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Quellen:

  1. Vermeulen, A et al. “A critical evaluation of simple methods for the estimation of free testosterone in serum.” The Journal of clinical endocrinology and metabolism vol. 84,10 (1999): 3666-72. doi:10.1210/jcem.84.10.6079
  2. Ho, Clement K M et al. “Calculated free testosterone in men: comparison of four equations and with free androgen index.” Annals of clinical biochemistry vol. 43,Pt 5 (2006): 389-97. doi:10.1258/000456306778520115