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Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors

Juni 2021

Nicht invasive Bestimmung des kindlichen RhD-Faktors aus dem mütterlichen Blut

Sehr geehrte Damen und Herren,

der nicht invasive Pränataltest zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren (Einlingsschwangerschaften) ermöglicht nun eine gezielte Anti-D- Prophylaxe für Schwangere. Die somit unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden.

Die fetale Rhesusfaktorbestimmung ist eine Untersuchung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG). Eine ärztliche Aufklärung und Einwilligung der Patientin vorab sind zwingend erforderlich. Die Auf- klärung bzw. humangenetische Beratung der Patientin im Sinne des GenDG ist im Rahmen einer fachgebundenen genetischen Beratung vor der Blutentnahme durchzuführen (72-Stunden Curri- culum bzw. auf Grundlage der Übergangsregelungen für Gynäkologen bei Erwerb der Bescheinigung »fachgebundene genetische Beratung« bis zum 10. Juli 2016).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die nicht invasive Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D aus dem Blut der RhD-negativen Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufzunehmen. Die RhD-Bestimmung ist ab dem 1. Juli 2021 Bestandteil des Katalogs der gesetzlichen Krankenkassen.

Kontakt und Betreuung: Tel. 05222 8076-192/ -421

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Einführung der aktuellen Lymphozyten-Nomenklatur

20. Juli 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 20. Juli 2021 werden wir die vereinheitlichte Nomenklatur für lymphatische Zellen des peripheren Blutes anwenden. Sie basiert auf der Empfehlung vom »Arbeitskreis Labor der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO)«. Grundsätzliche Punkte der neuen Nomenklatur:

  1. Bei der Erstellung des mikroskopischen Differenzial-Blutbildes erfolgt eine Unterscheidung der Lymphozyten aufgrund rein morphologischer
    Charakteristika zwischen typischen und atypischen Lymphozyten. Unter die Kategorie typisch fallen Standard-Lymphozyten und LGL-Zellen (large granular lymphocytes) sofern sie weniger als 10% der Gesamtleukozyten ausmachen.
  2. Die atypischen Lymphozyten werden kategorisiert in »atypisch, vermutlich reaktiv« oder »atypisch, vermutlich neoplastisch«. Sofern möglich, erfolgt eine kommentierende Beschreibung anerkannter, zytologisch definierter Lymphozyten- Typen.
  3. Der Kategorie »Diverse« werden alle die Zellen zugeordnet, die bisher noch keiner Gruppe angehören. Das betrifft sowohl normale, jedoch im peripheren Blut selten bis gar nicht anzutreffende lymphatische Zellen, wie z. B. Plasmazellen, als auch atypische lymphatische Zellen unklarer Dignität und LGL-Zellen, wenn sie über 10% der Gesamtleukozyten ausmachen. Eine Beschreibung der Zellen erfolgt, sofern dies zuverlässig möglich ist.
  4. Kernschatten werden als eigene Gruppe aufgeführt. Da sie sowohl bei Infekten als auch bei Lymphomen (bes. CLL) oder bei akuten Leukämien auftreten und keine Diagnose erlauben, entfällt die vorangestellte Bezeichnung »Gumprecht«, da sie die Diagnose einer CLL suggeriert.
  5. Erythroblasten, bisher Normoblasten, werden, sofern sie auftreten, absolut auf 100 Leukozyten bezogen, erfasst.
  6. Die Lymphomzellen der CLL erscheinen im Ausstrich in der Regel als morphologisch typische Lymphozyten und werden nicht getrennt aufgeführt. Ihre Einstufung als pathologisch erfolgt allein aufgrund der signifikanten Erhöhung.

Im Rahmen der Umstellung der Lymphozyten-Nomenklatur werden zusätzlich die Normwerte des mikroskopischen Differentialblutbildes angepasst.

Für auftretende Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung:

Dr. rer. nat. Sylvia Schön (Tel. 05222 8076-159)
Fabian Cuypers (Tel. 05222 8076-561)
Tatjana Tischler (Tel. 05222 8076-267)
Stefanie Rieke (Tel. 05222 8076-195)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Labordiagnostik bei LONG COVID

September 2021

gemäß den Empfehlungen der neuen S1-Leitlinie mit Stand vom 12.07.2021 sowie nach Dr. med. Sebastian Pfeiffer

Das sogenannte Post-Covid-Syndrom oder auch die LONG COVID genannte Erkrankung bezeichnet einen Symptomverlauf ab Woche 4 bis über 12 Wochen hinaus nach einer Infektion mit SARS CoV-2. In Deutschland sind derzeit ca. 370.000 Menschen nach einer Covid-Erkrankung von Langzeitfolgen unterschiedlichster Art und Ausprägung betroffen (Quelle: ÄrzteZeitung).

Die Symptome können vielseitig sein. So gibt es Patienten mit anhaltenden pulmonalen oder kardialen Beschwerden, aber vor allem auch solche mit einer permanenten Erschöpfung (Fatigué). Dieses sogenannte postinfektiöse Erschöpfungssyndrom ist bereits bei anderen Erkrankungen bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit Infektionen durch Herpesviren, wie z. B. das Epstein-Barr-Virus oder das Varizella-Zoster-Virus.

Abklärung infektiologischer/immunologischer Aspekte

Für die Labordiagnostik (nach Dr. med. Sebastian Pfeiffer) von postinfektiösen Erschöpfungssyndromen ist vor allem eine detaillierte Untersuchung des zellulären Immunsystems von Bedeutung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Hinweisen für eine zelluläre Immundefizienz/einen zellulären Immundefekt sowie für akute und/oder chronische Aktivierung des spezifischen zellulären Immunsystems. Diese andauernde Aktivierung im Immunsystem kann eine mögliche Ursache der Erschöpfungssymptomatik sein, da eine Rekonvaleszenzphase (Erholungsphase) bei andauernder Aktivierung ausbleibt. Während der Schlafphase ändert sich die Aufgabenstellung für das Immunsystem, die es dann aber aufgrund der permanenten Aktivierung nicht in vollem Umfang wahrnehmen kann. Die Patienten klagen dann häufig über »Schlaf ohne Erholung«.

Um die Funktionalität auch des humoralen (antikörperbildenden) Immunsystems abzuklären, sollten im Zusammenhang mit der LONG COVID Diagnostik auch die Immunglobuline IgG, IgA und IgM sowie die IgG-Subklassen bestimmt werden. Es ist außerdem relevant, dass die körpereigenen Botenstoffe des Immunsystems (Zytokine) untersucht werden. Besonders die Zytokine TNF-alpha und Interleukin-6 sowie der lösliche Interleukin-2-Rezeptor sind zum Nachweis einer anhaltenden Aktivierung im Immunsystem von Bedeutung. Für die oben genannte Diagnostik benötigen wir frisches EDTABlut sowie eine Serum-Monovette. Ein Postversand ist nicht möglich.

Diagnostik bei LONG COVID

Laut Leitlinie konnte bei bis zu 52% der Patienten ein Anti-Phospholipid-Syndrom (APS) gefunden werden, daher sollte zum Ausschluss eines APS eine labormedizinische Abklärung erfolgen. Für die erforderlichen Analysen der Autoantikörper gegen Cardiolipin (IgG und IgM) sowie gegen Beta2-Glykoprotein (IgG und IgM) wird Serum als Material benötigt. Zusätzlich muss die Untersuchung des Lupus-Antikoagulanz im Citratplasma erfolgen.

Abklärung kardiologischer Aspekte

Für alle Patienten, die im Rahmen der akuten Covid-19-Infektion kardiovaskuläre Symptome aufwiesen, wird in der Leitlinie eine Nachuntersuchung nach ca. 6 bis 12 Wochen empfohlen. Labordiagnostisch sollten dann die Bestimmungen auf NT-pro-BNP und hochsensitives Troponin im Serum erfolgen.

Abklärung neurologischer Aspekte

Laborchemisch sollten bei Patienten mit neurologischen Manifestationen die Entzündungsmarker und proinflammatorische Zytokine (TNF-α, Interleukin-6) untersucht werden. Die Untersuchung von Serum und Liquor auf Autoantikörper gegen intrazelluläre und Oberflächenantigene im ZNS wird bei »persistierenden, objektivierbaren neurologischen Symptomen« empfohlen. Diese Untersuchung auf neurale Antikörper (idealerweise in Liquor und Serum) kann mittels »Standardprogramm Autoimmunenzephalitis« angefordert werden. Im ambulanten Bereich bieten wir für gesetzlich versicherte Patienten ein »Basisprogramm Autoimmunenzephalitis« an, welches um den »Immunblot klassische neurale Antikörper« ergänzt werden kann. Bei Myelitis bzw. Hinweis auf demyelinisierende Läsionen im cMRT sollten zusätzlich noch MOG-Ak im Serum untersucht werden. Gangliosid-Antikörper im Serum können zur Abklärung eines Guillain-Barré-Syndroms hilfreich sein.

Pädiatrische Abklärung

Aufgrund weniger verfügbarer Daten zu LONG COVID bei Kindern wird hier eine Art Stufendiagnostik empfohlen, die im Bereich der Labormedizin ein Differentialblutbild, ein CRP, die

Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) und Ferritin umfasst. Erst bei einem Weiterbestehen der Symptome über 4 Wochen hinaus oder entsprechenden Auffälligkeiten in der Basisdiagnostik wird weiterführende Diagnostik entsprechend der Befundlage empfohlen:

Vor der Wiederaufnahme des Sports

Zur Vermeidung kardiovaskulärer Ereignisse wird vor der Wiederaufnahme des Sports die Bestimmung des Blutbildes, CRP, Troponin und NT-pro-BNP gemäß den Leitlinien der Europäischen Kardiologischen Gesellschaft von 2019 angeraten.

Interleukin-6-Messung aus Serum

Juni 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Zytokin Interleukin-6 (IL-6) ist bekannt als Marker für frühe inflammatorische Prozesse und wird als diagnostischer und prognostischer Parameter unter anderem bei Trauma und Sepsis bestimmt. Bereits vor dem Auftreten der Covid-19-Erkrankung wurde IL6 für die Verlaufsbeurteilung bei ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome) und bei künstlicher Beatmung hinzugezogen.

In der Neonatologie stellt IL-6 einen wichtigen labordiagnostischen Parameter zur frühzeitigen Diagnostik von bakteriellen Infektionen bei Neu- bzw. Frühgeborenen dar. Die Empfehlung der IL-6-Bestimmung zur Infektionsdiagnostik in der Leitlinie der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin beruht insbesondere auf der hohen Sensitivität zu Beginn der Infektion.¹

IL-6 ist bereits 24-48 h vor dem Auftreten klinischer Symptome nachweisbar und ermöglicht im Vergleich zu späten Entzündungsmarkern ein zeitnahes Eingreifen in das Krankheitsgeschehen.

Mit der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ist die Risikoeinschätzung für eine künstliche Beatmung anhand des IL-6-Parameters besonders in den Fokus geraten. Aktuelle Studien belegen, dass symptomatische Covid-19 Patienten mit erhöhten IL-6-Werten ein höheres Risiko für ein Lungenversagen und damit für die Notwendigkeit einer mechanischen Beatmung tragen.²

Die IL-6-Bestimmung erfolgt ab sofort wochentäglich in unserem Labor. Als Probenmaterial benötigen wir 1 ml Serum. Die Einsendung von tiefgefrorenem Probenmaterial ist nicht länger erforderlich. Bitte beachten Sie, dass durch die Umstellung ein geänderter Referenzbereich gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone




¹ Zemlin et al. (2021). Bakterielle Infektionen bei Neugeborenen. AWMF online, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 024/008.

² Herold T, Jurinovic V, Arnreich C, et al. (2020).Elevated levels of interleukin-6 and CRP predict the need for mechanical ventilation in COVID-19, Journal of Allergy and Clinical Immunology

Information zu AstraZeneca Covid-19-Impfstoff und Thrombosen

Bei den sehr selten möglichen Thrombosen nach einer Impfung mit dem AstraZeneca Covid-19 Vakzin handelt sich um Sinusvenenthrombosen und damit um Thrombosen an einer atypischen Lokalisation.

Nach aktuellem Kenntnisstand finden sich keine Hinweise dafür, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung. Aufgrund der immunologischen Genese der Sinus- /Hirnvenenthrombosen oder Thrombosen in anderer (atypischer) Lokalisation haben Patienten mit einer positiven Thromboseanamnese und/oder einer bekannten Thrombophilie nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin kein erhöhtes Risiko, diese spezifische und sehr seltene Komplikation zu entwickeln.

Durch die Impfung kommt es nach dem aktuellen Stand wahrscheinlich im Rahmen der inflammatorischen Reaktion und Immunstimulation zu einer Antikörperbildung gegen Plättchenantigene. Diese Antikörper induzieren dann abhängig oder unabhängig von Heparin über den Fc-Rezeptor eine massive Thrombozytenaktivierung in Analogie zur heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT) (HIT mimicry).

Dementsprechend wurde in allen Fällen eine Thrombozytopenie beobachtet.

Daraus ergeben für die Labordiagnostik folgende Konsequenzen:

  1. Ein Herausfiltern von Risikopatienten durch eine übliche Thrombophiliediagnostik ist nicht möglich.
  2. Bei Patienten mit einer bekannten HIT oder einem sicher diagnostizierten Antiphospholipid-Syndrom (1 klinisches Kriterium + 2 Laborkriterien) sollte eine Impfung mit dem AstraZeneca Vakzin kritisch hinterfragt werden.
  3. Die Bestimmung der Thrombozytenzahl für den Nachweis eines Thrombzytenabfalls an Tag 3 und Tag 10 nach der Impfung kann die frühzeitige Diagnose einer möglichen Sinusvenenthrombose unterstützen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Eller gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen können auch Sie über folgenden Link erhalten:

Aktualisierte Stellungnahme der GTH zur Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin

Diagnostik auf neurale Antikörper im Labor Krone

Erweitertes Standardprogramm und neue Parameter – März 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit der regelmäßigen Aktualisierung unseres Analysenspektrums möchten wir Sie bei der zielgerichteten Diagnostik autoimmuner Enzephalitiden und anderer neuroimmunologischer Erkrankungen unterstützen. Die wichtigsten aktuellen Erweiterungen unseres Analysenprogrammes haben wir zur schnellen Übersicht für Sie zusammengefasst:

Unser Anforderungsschein „Neurale Antikörper“ (Belegtyp 18) wurde entsprechend aktualisiert. Sie können die aktuelle Version unter Angabe der gewünschten Stückzahl per E-Mail an neuroak@laborkrone.de oder telefonisch unter +49 (0)5222 8076-259 bestellen. Gerne beantworten wir hier auch Ihre Fragen rund um die Anforderung der neuralen Antikörperdiagnostik und senden Ihnen bei Bedarf eine aktuelle Preisliste zu. Versandmaterial kann über die Telefonnummer +49 (0)5222 8076-429 bestellt werden.

Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper bezogen auf den WHO-Standard

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Beginn der Impfung gegen SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2) stellen wir die Antikörper-Analytik auf die Firma Roche um und führen mit der Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper in Bezug auf den WHO-Standard die Beurteilung des Immunschutzes ein.

Eine isolierte Bestimmung von IgA- oder IgM-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 bieten wir nicht mehr an.

Bitte beachten Sie, dass ein Vergleich mit den bisher gemessenen Antikörper-Werten aufgrund der unterschiedlichen Testzusammensetzungen nicht möglich ist.

Aussagen über die Dauer des bestehenden Immunschutzes sowie dem Schutz vor neu auftretenden Virus-Mutanten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Als Probenmaterial senden Sie uns bitte Serum oder Vollblut ein und vermerken sie auf dem Anforderungsschein den Hersteller des verwendeten Impfstoffs. Die Analyse kann als GKV-,
IGeL-oder Privatleistung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben der KBV, wenn Sie die Analyse als Kassenleistung anfordern. Vermerken Sie bitte auf dem Anforderungsschein die Analyse            »Corona-Antikörper«.

Für die Akutdiagnostik ist weiterhin der direkte Virusnachweis mittels PCR aus einem Rachenabstrich erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Coronavirus und Gerinnung

In der letzten Zeit werden vermehrt thromboembolische Komplikationen (Lungenembolie und Thrombose) bei Infektionen mit SARS-CoV-2 beschrieben. Daher schlagen verschiedene Fachgesellschaften folgendes Vorgehen vor:

  • Überwachung der Patienten mit COVID-19 Erkrankung durch die regelmäßige Bestimmung von D-Dimeren und Antithrombin (auch ambulanter Bereich bei Hochrisiko-Patienten).
  • Frühzeitige prophylaktische Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin oder Fondaparinux auch bei ambulanten Hochrisiko-Patienten.
  • Im stationären Bereich suffiziente Antikoagulation mit niedermolekularem Heparin in halbtherapeutischer bzw. therapeutischer Dosierung (am besten Anti Xa-Spiegel adaptiert)
  • Die Gabe von unfraktioniertem Heparin ist wegen der erhöhten Gefahr einer HIT II eher kritisch zu sehen, in diesen Fällen wird die Gabe von Argatroban empfohlen.

Für weitere Informationen und eine spezielle hämostaseologische Beratung steht Ihnen Dr. Eller unter 05222 8076289 gerne zur Verfügung. Für Interessierte verweisen wir außerdem auf diesen Übersichtsartikel in den Mitteilungen Klinische Chemie.

Wir führen die Typisierung von SARS-CoV-2-Varianten durch

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Coronavirus SARS-CoV-2 (severe acute respiratory disease coronavirus 2) hat eine weltweite Pandemie ausgelöst. Seit nun fast einem Jahr arbeiten wir im MVZ Labor Krone erfolgreich mit Ihnen, den Gesundheitsämtern, bei der Bekämpfung der Pandemie zusammen. In dieser Zeit haben wir sehr viel über das Virus gelernt, doch werden wir immer mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Derzeit beschäftigt uns die Ausbreitung neuer SARS-CoV-2-Varianten. Die britische Variante B.1.1.7 und die südafrikanische Variante B.1.351 unterscheiden sich von dem SARS-CoV-2-Virus aus Wuhan durch zahlreiche Mutationen im Spike-Protein auf der Oberfläche. Es wird vermutet, dass die neuen Veränderungen das Andocken und Eintreten des Virus erleichtern.
Im Vergleich zu bisherigen Virusvarianten können sie so leichter von Mensch zu Mensch übertragen werden. Dies könnte die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung weiter beschleunigen.

Testanforderung und Abrechnung
Zur Anforderung der Typisierung nutzen Sie bitte den Laboranforderungsschein Belegtyp 6. Tragen Sie dazu bitte »SARS-CoV-2 Typisierung« in das Feld »weitere Anforderung« ein.

Das Ergebnis der Typisierung erhalten Sie innerhalb von 2 – 3 Arbeitstagen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne telefonisch unter 05222 8076-567 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Meldung positiver SARS-CoV-2-PCR-Befunde

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit das elektronische Melde- und Informationssystem DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) geschaffen. Zum 01.01.2021 sind Labore verpflichtet, alle SARS-CoV-2-positiven Befunde direkt aus dem Laborinformationssystem (LIS) an DEMIS zu melden. Diese elektronische Meldung wird die Meldung per Fax an die Gesundheitsämter für SARS-CoV-2 ablösen.

Mit der durchgängig elektronischen Informationsverarbeitung sollen die Informationen zu auftretenden Infektionskrankheiten zukünftig schneller und vollständiger bei den verantwortlichen Behörden vorliegen.

Im weiteren Verlauf wird die Ausweitung auf alle anderen nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erreger sowie auch auf die nichtnamentliche Meldung von allen Untersuchungsergebnissen auf SARS-CoV-2 angestrebt.