Clostridium difficile
(Pseudomembranöse Kolitis, Stuhlbakterien)
Material: | Antigen-Nachweis für Glutamat Dehydrogenase (GDH)-EIA: Qualitativer DNA-Nachweis der Toxin-Gene A/B mittels PCR: |
Methoden: |
Ligandenassays → Chemilumineszenz-Immunoassay (CLIA) Amplifikationsverfahren → Real-time-PCR | Bew.-Kriterien | PCR: |
Indikation | V. a. Clostridium difficile assozierte Diarrhoe (CDAD) oder pseudomembranöse Enterocolitis, insbesondere nach vorausgegangener Antibiotikatherapie. |
Beschreibung | Eine Clostridium difficile assoziierte Diarrhoe / pseudomembranöse Kolitis tritt v. a. nach einer Antibiotikatherapie mit Clindamycin, Cephalosporinen, älteren Chinolonen (v. a. Ciprofloxacin), aber auch Amoxiclav auf. Die Antibiotikatherapie kann Tage bis zu mehreren Wochen zurückliegen. Gefährdet sind insbesondere ältere, multimorbide Patienten. |
Hinweis | In den meisten Fällen erfolgt labordiagnostisch zunächst eine Untersuchung auf das Glutamat Dehydrogenase (GDH) - Antigen mittels EIA. Dieses Testverfahren verfügt über einen hohen negativen prädiktiven Wert. Ist das Ergebnis negativ, kann eine Infektion mit Clostridium difficile weitgehend ausgeschlossen werden. Die Sensitivität dieses Verfahrens kann bei klinischem Verdacht auf CDAD durch die Einsendung mehrerer Stuhlproben erhöht werden. Bei positivem Nachweis im GDH-EIA erfolgt die Bestätigung mittels PCR auf die Toxine A und B. Zu berücksichtigen ist, dass nach adäquater Therapie und Sistieren der Symptomatik bei bis zu 30% der Patienten der Toxinnachweis positiv bleibt. Ein Rückschluss auf die Ansteckungsfähigkeit ist hieraus nicht möglich. Nach Empfehlungen des RKI sollten Isolierungsmaßnahmen noch für einen Zeitraum von 48 h nach Sistieren der Durchfälle aufrechterhalten werden. Die Erkrankung neigt jedoch zu Rezidiven, daher kann bei erneuten klinischen Beschwerden eine entsprechende Diagnostik erforderlich sein.
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Akkreditiert | ja |
Siehe auch: | Gastrointestinale Erreger I (Bakterien), Multiplex-PCR |