Cholera
(Vibrio cholerae)
Material: | Kirschgroße Stuhlprobe oder mindestens 1 ml flüssiger Stuhl |
Methoden: | Kulturelle Untersuchungen → aerober Atmosphäre |
Indikation | Diarrhoe bei Reiseanamnese (Tropen, Subtropen, Indien) | Meldepflicht | ja Der Erregernachweis vom Vibrio cholerae O1 und O139 wird nach §7 IfsG namentlich vom Labor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Ferner besteht namentliche Meldepflicht nach §6 IfsG für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Cholera. |
Hinweis | Cholera wird durch das Bakterium Vibrio cholerae (bevorzugt Serotyp O1 und O139) hervorgerufen. In Deutschland treten jährlich vereinzelte Fälle bei Reiserückkehrern auf. Die Erregerübertragung findet fäkal- oral statt über kontaminierte Gewässer/ Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Typisch sind wässrige, massive Durchfälle (Reiswasserstuhl). Bei klinischem Verdacht bitte sofort telefonischen Kontakt mit dem Labor aufnehmen! Andere Vibrionen können ebenfalls Durchfallerkrankungen hervorrufen. |
Akkreditiert | ja |