Lassavirus-Infektion
Material: | Antikörper-Nachweis: 2 ml Serum, 0,5 ml Liquor |
Methoden: | Ligandenassays → Immunfluoreszenzassay (IFA) | Bew.-Kriterien | <1:20 Titer | Meldepflicht | ja Der direkte oder indirekte Nachweis muss vom Labor namentlich an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Verdacht auf virusbedingtes hämorrhagisches Fieber sowie Erkrankung und Tod sind vom behandelnden Arzt zu melden. |
Hinweis | Krankheitsfälle in den letzten Jahren in Westafrika. Infektion durch Verzehr von Lebensmitteln, die mit Urin infizierter Tiere (Ratten) kontaminiert sind. Die Inkubationszeit liegt zwischen 8 und 14 Tagen. Erkrankung beginnt schleichend mit Fieber, Kopf- und Halsschmerzen, retrosternalen Schmerzen, Arthralgien, Proteinurie. Das Lassavirus gehört zur Risikoklasse 4 und darf daher in unserem Labor nicht gehandhabt werden. Bei Verdacht bitte die Proben direkt an das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg schicken (bitte vorherige telefonische Rücksprache mit dem BNITM halten). Weitere Hinweise: www.rki.de |
Fremdversand | ja Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin |
Siehe auch: | Hämorrhagisches Fieber, virales (VHF) |