Indikation: Wundinfektion
- Bei der Anforderung „pathogene Keime” wird ein Direktpräparat mikroskopiert sowie eine aerobe und anaerobe Kultur angelegt. Beim Nachweis klinisch relevanter Keime wird ein Antibiogramm angefertigt (Resistenzbestimmungen ggf. auf 3 Keime begrenzt).
- Untersuchungen auf Pilze oder Aktinomyzeten müssen ausdrücklich angefordert werden.
- Bei Verdacht auf Gasbrand ist das Labor vorab telefonisch zu benachrichtigen. Das daraus folgende mikroskopische Untersuchungsergebnis wird dann telefonisch mitgeteilt.
- Um eine Überwucherung der Kulturen mit kontaminierenden Keimen zu vermeiden, sollten oberflächliche Sekrete und Beläge mit einem in steriler physiologischer Kochsalzlösung angefeuchteten Tupfer entfernt werden.
- Danach wird der Abstrich vom Wundrand bzw. Wundboden entnommen und im Transportmedium eingesandt.
- Bei chronischen Wunden sollte bei Nachfrage auf MRE keine Wundsäuberung stattfinden; wird gezielt nach kausalen Erregern oder Hefepilzen untersucht, sollte dagegen eine Wundsäuberung stattfinden.
- Liegt eine Wundinfektion mit tiefer Ulzeration, Fistelgewebe oder kein Nachweis pathogener Keime im mikrobiologischen Wundabstrich vor, ist eine Biopsie zu bevorzugen. Weiterhin können Biopsien zum Nachweis von Hauttuberkulose, Aktinomyzeten, Leishmanien, Nokardien und Schimmelpilzen genutzt werden.
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