Indikation: Wundinfektion
- Bei der Anforderung “pathogene Keime” wird ein Direktpräparat mikroskopiert sowie eine aerobe und anaerobe Kultur angelegt. Beim Nachweis klinisch relevanter Keime wird ein Antibiogramm angefertigt (Resistenzbestimmungen ggf. auf 2 Keime begrenzt).
- Untersuchungen auf Pilze oder Aktinomyzeten müssen ausdrücklich angefordert werden.
- Bei Verdacht auf Gasbrand ist das Labor vorab telefonisch zu benachrichtigen.
- Das mikroskopische Untersuchungsergebnis wird dann telefonisch mitgeteilt.
- Um eine Überwucherung der Kulturen mit kontaminierenden Keime zu vermeiden, sollten oberflächliche Sekrete und Beläge mit einem in steriler physiologischer Kochsalzlösung angefeuchteten Tupfer entfernt werden.
- Danach wird der Abstrich vom Wundrand bzw. Wundboden entnommen und im Transportmedium eingesandt.
|