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Neue Coronavirus-Testverordnung (Test-V)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (Test-V) des Bundesministeriums für Gesundheit ab dem 12. Februar 2022 haben sich einige Neuerungen ergeben:

  • Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen.
  • Auch bei Patient*innen, die COVID-19-Symptome aufweisen, kann ein PCR-Test weiterhin erfolgen. Ebenfalls wird bei Einreise und Rückreise aus einem Virusvariantengebiet (die Einstufung wird dynamisch nach Infektionslage vom Ministerium festgelegt) ein aktueller PCR-Test verlangt.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App eine Warnung erhalten haben, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben nur noch Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest. 
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatient*innen, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) priorisiert.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, ist der Antigen-Schnelltest ausreichend.
  • Kinder werden weiterhin Zugang zu PCR-Tests
    haben.

 

Welcher Auftragsschein wird für die Veranlassung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verwendet?

Formular 10C

symptomatische Personen innerhalb der Krankenbehandlung

  • nach positivem Antigen-Schnelltest

Formular OEGD

asymptomatische Personen außerhalb
der Krankenbehandlung:

  • nach positivem Antigen-Schnelltest
  • vom Arzt oder öffentlichem Gesundheitsdienst identifizierte Kontaktperson in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen)
  • Aufnahme/ Unterbringung in eine Einrichtung des Gesundheitswesen
  • vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellte Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in die Bundesrepublik in einem als Virusvariantengebiet (Corona Einreiseverordnung) eingestuften Gebiet aufgehalten haben
  • als Wunschleistung (z.B. für Urlaubsreise, geplante Familientreffen: Kreuz bei Selbstzahler!

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Bitte denken Sie an unsere Möglichkeit zum Download des Corona-Befundes für Patient*innen unter dem Link
https://www.laborkrone.de/wp-content/uploads/RS_Patienten_Selbstauskunft_29JAN.pdf. 
Hierzu benötigen die Patient*innen die zugeteilte Nummer des QR-Codes (GUID) vom Begleitschein der Corona-Warn-App.

Corona-Schutzimpfung im Labor Krone

IGRA (INTERFERON-GAMMA-RELEASE-ASSAY) zum Test auf SARS-CoV-2-spezifische T-Zellen

September 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit Beginn der Coronapandemie führen wir im MVZ Labor Krone die RT-PCR als Erregerdirektnachweis bei akuter Infektion durch. Im März 2020 kam zur Unterstützung der Diagnostik der Antikörpernachweis zu SARS-CoV-2 hinzu sowie der Neutralisationstest im April 2021. Es ist uns damit möglich die humorale Immunantwort nach durchgemachter Infektion/Impfung nachzuweisen. Dennoch geben uns immer wieder Fälle mit unauffälligen Laborergebnissen bei typisch klinischer COVID-19-Symptomatik oder Patienten mit fehlender Antikörperproduktion nach belegter Infektion/Impfung Rätsel auf.

Mit der Einführung des SARS-CoV-2-IGRA als zellbasiertem Assay haben wir nun auch die Möglichkeit, die zelluläre Immunantwort nach Kontakt mit SARS-CoV-2-Viren zu untersuchen.

Untersuchungsproben
Als Probenmaterial ist frisches Lithium-Heparin-Vollblut erforderlich, welches nicht älter als 16 Stunden sein darf. Transport bei Raumtemperatur, keine Kühlschranklagerung.

Transport
Die Proben können von unserem Kurierfahrer bei Ihnen taggleich abgeholt oder direkt ins Labor gebracht werden. Ein Versand per Post ist nicht möglich.

Untersuchungsdauer
Ca. 3 Tage nach Probeneingang.

Abrechnung/Kosten
Die Untersuchung wird von uns als IGeL-Anforderung mit 52,47 € für die Analytik oder als privatärztliche Leistung mit 52,47 € × 1,15 berechnet. Wir bitten daher um Verwendung entsprechender Anforderungsscheine (Belegtyp 6) und Bestätigung der Kostenübernahme durch den Patienten. Eine Analyse als Kassenleistung ist derzeit nicht möglich.

Testanforderung
Auf unserem Belegtyp 6 vermerken Sie in dem Feld »weitere Anforderungen« für den zellbasierten Assay »Corona-IGRA«. Die Bestellung von Lithium- Heparin-Röhrchen erfolgt unter Tel. 05222 8076-444

Kontakt
Ansprechpartnerin für diagnostische Fragen ist Frau Dr. rer. nat. Juliane Fazio: Tel. 05222 8076-207.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Labordiagnostik bei LONG COVID

September 2021

gemäß den Empfehlungen der neuen S1-Leitlinie mit Stand vom 12.07.2021 sowie nach Dr. med. Sebastian Pfeiffer

Das sogenannte Post-Covid-Syndrom oder auch die LONG COVID genannte Erkrankung bezeichnet einen Symptomverlauf ab Woche 4 bis über 12 Wochen hinaus nach einer Infektion mit SARS CoV-2. In Deutschland sind derzeit ca. 370.000 Menschen nach einer Covid-Erkrankung von Langzeitfolgen unterschiedlichster Art und Ausprägung betroffen (Quelle: ÄrzteZeitung).

Die Symptome können vielseitig sein. So gibt es Patienten mit anhaltenden pulmonalen oder kardialen Beschwerden, aber vor allem auch solche mit einer permanenten Erschöpfung (Fatigué). Dieses sogenannte postinfektiöse Erschöpfungssyndrom ist bereits bei anderen Erkrankungen bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit Infektionen durch Herpesviren, wie z. B. das Epstein-Barr-Virus oder das Varizella-Zoster-Virus.

Abklärung infektiologischer/immunologischer Aspekte

Für die Labordiagnostik (nach Dr. med. Sebastian Pfeiffer) von postinfektiösen Erschöpfungssyndromen ist vor allem eine detaillierte Untersuchung des zellulären Immunsystems von Bedeutung. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Hinweisen für eine zelluläre Immundefizienz/einen zellulären Immundefekt sowie für akute und/oder chronische Aktivierung des spezifischen zellulären Immunsystems. Diese andauernde Aktivierung im Immunsystem kann eine mögliche Ursache der Erschöpfungssymptomatik sein, da eine Rekonvaleszenzphase (Erholungsphase) bei andauernder Aktivierung ausbleibt. Während der Schlafphase ändert sich die Aufgabenstellung für das Immunsystem, die es dann aber aufgrund der permanenten Aktivierung nicht in vollem Umfang wahrnehmen kann. Die Patienten klagen dann häufig über »Schlaf ohne Erholung«.

Um die Funktionalität auch des humoralen (antikörperbildenden) Immunsystems abzuklären, sollten im Zusammenhang mit der LONG COVID Diagnostik auch die Immunglobuline IgG, IgA und IgM sowie die IgG-Subklassen bestimmt werden. Es ist außerdem relevant, dass die körpereigenen Botenstoffe des Immunsystems (Zytokine) untersucht werden. Besonders die Zytokine TNF-alpha und Interleukin-6 sowie der lösliche Interleukin-2-Rezeptor sind zum Nachweis einer anhaltenden Aktivierung im Immunsystem von Bedeutung. Für die oben genannte Diagnostik benötigen wir frisches EDTABlut sowie eine Serum-Monovette. Ein Postversand ist nicht möglich.

Diagnostik bei LONG COVID

Laut Leitlinie konnte bei bis zu 52% der Patienten ein Anti-Phospholipid-Syndrom (APS) gefunden werden, daher sollte zum Ausschluss eines APS eine labormedizinische Abklärung erfolgen. Für die erforderlichen Analysen der Autoantikörper gegen Cardiolipin (IgG und IgM) sowie gegen Beta2-Glykoprotein (IgG und IgM) wird Serum als Material benötigt. Zusätzlich muss die Untersuchung des Lupus-Antikoagulanz im Citratplasma erfolgen.

Abklärung kardiologischer Aspekte

Für alle Patienten, die im Rahmen der akuten Covid-19-Infektion kardiovaskuläre Symptome aufwiesen, wird in der Leitlinie eine Nachuntersuchung nach ca. 6 bis 12 Wochen empfohlen. Labordiagnostisch sollten dann die Bestimmungen auf NT-pro-BNP und hochsensitives Troponin im Serum erfolgen.

Abklärung neurologischer Aspekte

Laborchemisch sollten bei Patienten mit neurologischen Manifestationen die Entzündungsmarker und proinflammatorische Zytokine (TNF-α, Interleukin-6) untersucht werden. Die Untersuchung von Serum und Liquor auf Autoantikörper gegen intrazelluläre und Oberflächenantigene im ZNS wird bei »persistierenden, objektivierbaren neurologischen Symptomen« empfohlen. Diese Untersuchung auf neurale Antikörper (idealerweise in Liquor und Serum) kann mittels »Standardprogramm Autoimmunenzephalitis« angefordert werden. Im ambulanten Bereich bieten wir für gesetzlich versicherte Patienten ein »Basisprogramm Autoimmunenzephalitis« an, welches um den »Immunblot klassische neurale Antikörper« ergänzt werden kann. Bei Myelitis bzw. Hinweis auf demyelinisierende Läsionen im cMRT sollten zusätzlich noch MOG-Ak im Serum untersucht werden. Gangliosid-Antikörper im Serum können zur Abklärung eines Guillain-Barré-Syndroms hilfreich sein.

Pädiatrische Abklärung

Aufgrund weniger verfügbarer Daten zu LONG COVID bei Kindern wird hier eine Art Stufendiagnostik empfohlen, die im Bereich der Labormedizin ein Differentialblutbild, ein CRP, die

Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG) und Ferritin umfasst. Erst bei einem Weiterbestehen der Symptome über 4 Wochen hinaus oder entsprechenden Auffälligkeiten in der Basisdiagnostik wird weiterführende Diagnostik entsprechend der Befundlage empfohlen:

Vor der Wiederaufnahme des Sports

Zur Vermeidung kardiovaskulärer Ereignisse wird vor der Wiederaufnahme des Sports die Bestimmung des Blutbildes, CRP, Troponin und NT-pro-BNP gemäß den Leitlinien der Europäischen Kardiologischen Gesellschaft von 2019 angeraten.

Information zu AstraZeneca Covid-19-Impfstoff und Thrombosen

Bei den sehr selten möglichen Thrombosen nach einer Impfung mit dem AstraZeneca Covid-19 Vakzin handelt sich um Sinusvenenthrombosen und damit um Thrombosen an einer atypischen Lokalisation.

Nach aktuellem Kenntnisstand finden sich keine Hinweise dafür, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung. Aufgrund der immunologischen Genese der Sinus- /Hirnvenenthrombosen oder Thrombosen in anderer (atypischer) Lokalisation haben Patienten mit einer positiven Thromboseanamnese und/oder einer bekannten Thrombophilie nach Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin kein erhöhtes Risiko, diese spezifische und sehr seltene Komplikation zu entwickeln.

Durch die Impfung kommt es nach dem aktuellen Stand wahrscheinlich im Rahmen der inflammatorischen Reaktion und Immunstimulation zu einer Antikörperbildung gegen Plättchenantigene. Diese Antikörper induzieren dann abhängig oder unabhängig von Heparin über den Fc-Rezeptor eine massive Thrombozytenaktivierung in Analogie zur heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT) (HIT mimicry).

Dementsprechend wurde in allen Fällen eine Thrombozytopenie beobachtet.

Daraus ergeben für die Labordiagnostik folgende Konsequenzen:

  1. Ein Herausfiltern von Risikopatienten durch eine übliche Thrombophiliediagnostik ist nicht möglich.
  2. Bei Patienten mit einer bekannten HIT oder einem sicher diagnostizierten Antiphospholipid-Syndrom (1 klinisches Kriterium + 2 Laborkriterien) sollte eine Impfung mit dem AstraZeneca Vakzin kritisch hinterfragt werden.
  3. Die Bestimmung der Thrombozytenzahl für den Nachweis eines Thrombzytenabfalls an Tag 3 und Tag 10 nach der Impfung kann die frühzeitige Diagnose einer möglichen Sinusvenenthrombose unterstützen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Dr. Eller gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen können auch Sie über folgenden Link erhalten:

Aktualisierte Stellungnahme der GTH zur Impfung mit dem AstraZeneca COVID-19 Vakzin

Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper bezogen auf den WHO-Standard

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Beginn der Impfung gegen SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2) stellen wir die Antikörper-Analytik auf die Firma Roche um und führen mit der Quantifizierung der Corona-IgG-Antikörper in Bezug auf den WHO-Standard die Beurteilung des Immunschutzes ein.

Eine isolierte Bestimmung von IgA- oder IgM-Antikörpern gegen SARS-CoV-2 bieten wir nicht mehr an.

Bitte beachten Sie, dass ein Vergleich mit den bisher gemessenen Antikörper-Werten aufgrund der unterschiedlichen Testzusammensetzungen nicht möglich ist.

Aussagen über die Dauer des bestehenden Immunschutzes sowie dem Schutz vor neu auftretenden Virus-Mutanten können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Als Probenmaterial senden Sie uns bitte Serum oder Vollblut ein und vermerken sie auf dem Anforderungsschein den Hersteller des verwendeten Impfstoffs. Die Analyse kann als GKV-,
IGeL-oder Privatleistung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die Vorgaben der KBV, wenn Sie die Analyse als Kassenleistung anfordern. Vermerken Sie bitte auf dem Anforderungsschein die Analyse            »Corona-Antikörper«.

Für die Akutdiagnostik ist weiterhin der direkte Virusnachweis mittels PCR aus einem Rachenabstrich erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Wir führen die Typisierung von SARS-CoV-2-Varianten durch

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Coronavirus SARS-CoV-2 (severe acute respiratory disease coronavirus 2) hat eine weltweite Pandemie ausgelöst. Seit nun fast einem Jahr arbeiten wir im MVZ Labor Krone erfolgreich mit Ihnen, den Gesundheitsämtern, bei der Bekämpfung der Pandemie zusammen. In dieser Zeit haben wir sehr viel über das Virus gelernt, doch werden wir immer mit neuen Herausforderungen konfrontiert.

Derzeit beschäftigt uns die Ausbreitung neuer SARS-CoV-2-Varianten. Die britische Variante B.1.1.7 und die südafrikanische Variante B.1.351 unterscheiden sich von dem SARS-CoV-2-Virus aus Wuhan durch zahlreiche Mutationen im Spike-Protein auf der Oberfläche. Es wird vermutet, dass die neuen Veränderungen das Andocken und Eintreten des Virus erleichtern.
Im Vergleich zu bisherigen Virusvarianten können sie so leichter von Mensch zu Mensch übertragen werden. Dies könnte die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung weiter beschleunigen.

Testanforderung und Abrechnung
Zur Anforderung der Typisierung nutzen Sie bitte den Laboranforderungsschein Belegtyp 6. Tragen Sie dazu bitte »SARS-CoV-2 Typisierung« in das Feld »weitere Anforderung« ein.

Das Ergebnis der Typisierung erhalten Sie innerhalb von 2 – 3 Arbeitstagen.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne telefonisch unter 05222 8076-567 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Meldung positiver SARS-CoV-2-PCR-Befunde

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach Weisung des Bundesministeriums für Gesundheit das elektronische Melde- und Informationssystem DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) geschaffen. Zum 01.01.2021 sind Labore verpflichtet, alle SARS-CoV-2-positiven Befunde direkt aus dem Laborinformationssystem (LIS) an DEMIS zu melden. Diese elektronische Meldung wird die Meldung per Fax an die Gesundheitsämter für SARS-CoV-2 ablösen.

Mit der durchgängig elektronischen Informationsverarbeitung sollen die Informationen zu auftretenden Infektionskrankheiten zukünftig schneller und vollständiger bei den verantwortlichen Behörden vorliegen.

Im weiteren Verlauf wird die Ausweitung auf alle anderen nach Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Erreger sowie auch auf die nichtnamentliche Meldung von allen Untersuchungsergebnissen auf SARS-CoV-2 angestrebt.

Neue Corona-Hotline

Sehr geehrte Patienten,

bei Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und dessen Diagnostik erreichen Sie uns ab sofort von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer:

05222 8076-400

Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen eine telefonische Befundauskunft nicht möglich ist. Zur direkten Befundauskunft bieten wir Ihnen unsere kostenlose CORONA-APP an.

Kapillarblut – Sichere Blutentnahme in der Pandemie

Im Rahmen der Substitutionstherapie sollte ein Drogenkonsum oder unerwünschter Beigebrauch von Medikamenten ausgeschlossen werden. Die Untersuchung von Kapillarblut bietet hierfür einen schnellen, zuverlässigen und aussagekräftigen Nachweis. In unserem Labor können derzeit etwa 100 Drogen (inkl. Neue psychoaktive Substanzen) und Medikamente eindeutig identifiziert und sicher quantifiziert werden.

Labtoxx Leistungen: Drogenanalysen im Kapillarblut

Die Entnahme erfolgt über ein innovatives und leicht anwendbares Entnahmesystem. Hierfür werden 20 µL Kapillarblut nach standardisierter Punktion an der Fingerkuppe oder am Ohrläppchen mittels Microsampler entnommen. Diese können anschließend problemlos in der dafür vorgesehenen Verpackung gelagert und versendet werden.

Labtoxx Probengewinnung: Getrocknetes Blut (Mikroblutprobe, DBS)

Vorteile Kapillarblut
  • Nachweis von Muttersubstanzen und deren Stoffwechselprodukte mittels hochsensitiver Methode
  • Geringer Arbeitsaufwand bei der Entnahme
  • Kein geschlechterspezifisches Personal nötig
  • Intimsphäre des Probanden wird nicht verletzt
  • Manipulation der Proben ist ausgeschlossen
Nachteile Kapillarblut
  • Die Nachweiszeiten im Kapillarblut sind geringer als im Urin jedoch höher als im Speichel
  • Gering invasiver Eingriff