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Einmaliges Screening auf Hepatitis B und C als Teil der Gesundheitsuntersuchung Check-up 35

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit dem Ziel, symptomlose oder schleichend verlaufende Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, haben gesetzlich Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig den Anspruch, sich auf diese Erkrankungen untersuchen zu lassen.

Ab dem 1. Oktober 2021 wird das Screening auf Hepatitis B und/oder C im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) in den EBM aufgenommen und kann abgerechnet werden. Durch die »und/oder«-Verknüpfung ist diese Leistung auch dann berechnungsfähig, falls im Einzelfall nur ein Screening auf eine Hepatitis-B- oder auf eine Hepatitis-C-Virusinfektion erforderlich ist.

Für Versicherte, die im Zeitraum von weniger als 3 Jahren vor dem 12.02.2021 die GU in Anspruch genommen haben, gilt eine Übergangsregelung; sie können unabhängig von einer GU einmalig das Screening in Anspruch nehmen.

Im Rahmen einer Stufendiagnostik wird beim Hepatitis-B-Screening zunächst die Untersuchung auf das Oberflächenprotein HBs-Antigen durchgeführt. Das Hepatitis-C-Screening erfolgt über den HCV-Antikörper-Suchtest.

Bei einem positiven Screeningbefund einer oder beider Untersuchungen wird die molekularbiologische Bestätigungsdiagnostik mittels PCR zum Nachweis viraler DNA bzw. RNA aus derselben Blutprobe durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Wie beauftrage ich die Gesundheitsuntersuchung inklusive Screening?

Abrechnung der Praxis

Unverändert:
Check-up 35 (01732): Glukose (32881), Cholesterin, HDL, LDL, Triglyceride (32882) sowie ggf. Harnstreifentest (32880)

Neu aufgenommen ab 01.10.2021

Abrechnung durch das Labor

Bioverfügbares Testosteron

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für die Praxis ist das Gesamt-Testosteron im Serum zur Diagnostik eines „Männlichen Hypogonadismus“ nur sehr eingeschränkt verwertbar – das liegt alleine schon daran, dass wie bereits in der EAU-Leitlinie (2018) beschrieben, eine sichere Angabe von Referenzwerten nicht möglich ist und es sich also nur um Richtwerte handelt. Die einzelnen Messergebnisse können daher nur im Zusammenhang mit dem Alter und der klinischen Symptomatik interpretiert werden.

Auch der freie Androgenindex (FAI) ist zur Beurteilung des freien, wirksamen Testosteronspiegels bei Männern nur sehr begrenzt geeignet, da dieser neben dem Gesamt-Testosteron nur das hochaffin an SHBG-gebundene Testosteron (ca. 60 %) berücksichtigt.  Nur ca. 2 % des Gesamt-Testosterons liegen als freies Testosteron im Serum vor.  Zusätzlich binden jedoch ca. 38 % des Gesamt-Testosterons niederaffin an Albumin und müssen daher eher dem freien Testosteron zugerechnet werden.

Während eine direkte Bestimmung des freien Testosterons mittels Gleichgewichtsdialyse in der täglichen Routinediagnostik inpraktikabel ist, weist die Berechnung des bioverfügbaren Testosterons nach Vermeulen et al. eine gute Korrelation zum freien und damit wirksamen Testosteronanteil auf1,2.  Dieses setzt sich aus dem freien, sowie dem Albumin- gebundenem Testosteron zusammen und erlaubt eine differenzierte und verlässliche Beurteilung des Androgenstatus bei Männern.

Die Berechnung des bioverfügbaren Testosterons nach Vermeulen et al. erfolgt ab sofort bei zeitgleicher Anforderung von Gesamt-Testosteron, SHBG und Albumin bei Männern (ab 20 Jahren) automatisch, so dass für unsere Einsender eine mühsame Ermittlung mittels Online-Rechner entfällt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Quellen:

  1. Vermeulen, A et al. “A critical evaluation of simple methods for the estimation of free testosterone in serum.” The Journal of clinical endocrinology and metabolism vol. 84,10 (1999): 3666-72. doi:10.1210/jcem.84.10.6079
  2. Ho, Clement K M et al. “Calculated free testosterone in men: comparison of four equations and with free androgen index.” Annals of clinical biochemistry vol. 43,Pt 5 (2006): 389-97. doi:10.1258/000456306778520115

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors

Juni 2021

Nicht invasive Bestimmung des kindlichen RhD-Faktors aus dem mütterlichen Blut

Sehr geehrte Damen und Herren,

der nicht invasive Pränataltest zur vorgeburtlichen Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren (Einlingsschwangerschaften) ermöglicht nun eine gezielte Anti-D- Prophylaxe für Schwangere. Die somit unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus-negative Schwangere, die ein Rhesus-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden.

Die fetale Rhesusfaktorbestimmung ist eine Untersuchung gemäß Gendiagnostikgesetz (GenDG). Eine ärztliche Aufklärung und Einwilligung der Patientin vorab sind zwingend erforderlich. Die Auf- klärung bzw. humangenetische Beratung der Patientin im Sinne des GenDG ist im Rahmen einer fachgebundenen genetischen Beratung vor der Blutentnahme durchzuführen (72-Stunden Curri- culum bzw. auf Grundlage der Übergangsregelungen für Gynäkologen bei Erwerb der Bescheinigung »fachgebundene genetische Beratung« bis zum 10. Juli 2016).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die nicht invasive Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D aus dem Blut der RhD-negativen Schwangeren in die Mutterschafts-Richtlinien aufzunehmen. Die RhD-Bestimmung ist ab dem 1. Juli 2021 Bestandteil des Katalogs der gesetzlichen Krankenkassen.

Kontakt und Betreuung: Tel. 05222 8076-192/ -421

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Einführung der aktuellen Lymphozyten-Nomenklatur

20. Juli 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 20. Juli 2021 werden wir die vereinheitlichte Nomenklatur für lymphatische Zellen des peripheren Blutes anwenden. Sie basiert auf der Empfehlung vom »Arbeitskreis Labor der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO)«. Grundsätzliche Punkte der neuen Nomenklatur:

  1. Bei der Erstellung des mikroskopischen Differenzial-Blutbildes erfolgt eine Unterscheidung der Lymphozyten aufgrund rein morphologischer
    Charakteristika zwischen typischen und atypischen Lymphozyten. Unter die Kategorie typisch fallen Standard-Lymphozyten und LGL-Zellen (large granular lymphocytes) sofern sie weniger als 10% der Gesamtleukozyten ausmachen.
  2. Die atypischen Lymphozyten werden kategorisiert in »atypisch, vermutlich reaktiv« oder »atypisch, vermutlich neoplastisch«. Sofern möglich, erfolgt eine kommentierende Beschreibung anerkannter, zytologisch definierter Lymphozyten- Typen.
  3. Der Kategorie »Diverse« werden alle die Zellen zugeordnet, die bisher noch keiner Gruppe angehören. Das betrifft sowohl normale, jedoch im peripheren Blut selten bis gar nicht anzutreffende lymphatische Zellen, wie z. B. Plasmazellen, als auch atypische lymphatische Zellen unklarer Dignität und LGL-Zellen, wenn sie über 10% der Gesamtleukozyten ausmachen. Eine Beschreibung der Zellen erfolgt, sofern dies zuverlässig möglich ist.
  4. Kernschatten werden als eigene Gruppe aufgeführt. Da sie sowohl bei Infekten als auch bei Lymphomen (bes. CLL) oder bei akuten Leukämien auftreten und keine Diagnose erlauben, entfällt die vorangestellte Bezeichnung »Gumprecht«, da sie die Diagnose einer CLL suggeriert.
  5. Erythroblasten, bisher Normoblasten, werden, sofern sie auftreten, absolut auf 100 Leukozyten bezogen, erfasst.
  6. Die Lymphomzellen der CLL erscheinen im Ausstrich in der Regel als morphologisch typische Lymphozyten und werden nicht getrennt aufgeführt. Ihre Einstufung als pathologisch erfolgt allein aufgrund der signifikanten Erhöhung.

Im Rahmen der Umstellung der Lymphozyten-Nomenklatur werden zusätzlich die Normwerte des mikroskopischen Differentialblutbildes angepasst.

Für auftretende Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung:

Dr. rer. nat. Sylvia Schön (Tel. 05222 8076-159)
Fabian Cuypers (Tel. 05222 8076-561)
Tatjana Tischler (Tel. 05222 8076-267)
Stefanie Rieke (Tel. 05222 8076-195)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Interleukin-6-Messung aus Serum

Juni 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Zytokin Interleukin-6 (IL-6) ist bekannt als Marker für frühe inflammatorische Prozesse und wird als diagnostischer und prognostischer Parameter unter anderem bei Trauma und Sepsis bestimmt. Bereits vor dem Auftreten der Covid-19-Erkrankung wurde IL6 für die Verlaufsbeurteilung bei ARDS (Acute Respiratory Distress Syndrome) und bei künstlicher Beatmung hinzugezogen.

In der Neonatologie stellt IL-6 einen wichtigen labordiagnostischen Parameter zur frühzeitigen Diagnostik von bakteriellen Infektionen bei Neu- bzw. Frühgeborenen dar. Die Empfehlung der IL-6-Bestimmung zur Infektionsdiagnostik in der Leitlinie der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin beruht insbesondere auf der hohen Sensitivität zu Beginn der Infektion.¹

IL-6 ist bereits 24-48 h vor dem Auftreten klinischer Symptome nachweisbar und ermöglicht im Vergleich zu späten Entzündungsmarkern ein zeitnahes Eingreifen in das Krankheitsgeschehen.

Mit der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 ist die Risikoeinschätzung für eine künstliche Beatmung anhand des IL-6-Parameters besonders in den Fokus geraten. Aktuelle Studien belegen, dass symptomatische Covid-19 Patienten mit erhöhten IL-6-Werten ein höheres Risiko für ein Lungenversagen und damit für die Notwendigkeit einer mechanischen Beatmung tragen.²

Die IL-6-Bestimmung erfolgt ab sofort wochentäglich in unserem Labor. Als Probenmaterial benötigen wir 1 ml Serum. Die Einsendung von tiefgefrorenem Probenmaterial ist nicht länger erforderlich. Bitte beachten Sie, dass durch die Umstellung ein geänderter Referenzbereich gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone




¹ Zemlin et al. (2021). Bakterielle Infektionen bei Neugeborenen. AWMF online, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 024/008.

² Herold T, Jurinovic V, Arnreich C, et al. (2020).Elevated levels of interleukin-6 and CRP predict the need for mechanical ventilation in COVID-19, Journal of Allergy and Clinical Immunology

Diagnostik auf neurale Antikörper im Labor Krone

Erweitertes Standardprogramm und neue Parameter – März 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit der regelmäßigen Aktualisierung unseres Analysenspektrums möchten wir Sie bei der zielgerichteten Diagnostik autoimmuner Enzephalitiden und anderer neuroimmunologischer Erkrankungen unterstützen. Die wichtigsten aktuellen Erweiterungen unseres Analysenprogrammes haben wir zur schnellen Übersicht für Sie zusammengefasst:

Unser Anforderungsschein „Neurale Antikörper“ (Belegtyp 18) wurde entsprechend aktualisiert. Sie können die aktuelle Version unter Angabe der gewünschten Stückzahl per E-Mail an neuroak@laborkrone.de oder telefonisch unter +49 (0)5222 8076-259 bestellen. Gerne beantworten wir hier auch Ihre Fragen rund um die Anforderung der neuralen Antikörperdiagnostik und senden Ihnen bei Bedarf eine aktuelle Preisliste zu. Versandmaterial kann über die Telefonnummer +49 (0)5222 8076-429 bestellt werden.

Neues aus der Mikrobiologie: Umstellung der In-vitro-Resistenztestung von CLSI auf EUCAST

Sehr geehrte Einsender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für eine gezielte antimikrobielle Therapie ist die In-vitro-Bestimmung der Erregerempfindlichkeit gegenüber Antibiotika unerlässlich. Hierzu werden standardisierte Verfahren und Normen im mikrobiologischen Labor zur Testung und Befundung genutzt.

Im Januar 2021 stellt unser mikrobiologisches Labor für die Empfindlichkeitstestung von der bisherigen amerikanischen Norm CLSI (Clinical & Laboratory Standards Institute) auf die europäische Norm EUCAST (European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing) um.

Ergänzt wird sie durch die Empfehlungen des nationalen Antibiotika-Sensitivitätstest- Komitees des EUCAST in Deutschland (NAK). Durch die Umstellung bieten sich längerfristig mehrere Vorteile.

Die EUCAST-Norm ist ein Europäisches Regelwerk, das an europäische Zulassungen angepasst ist und umfassender pharmakokinetische und klinische Aspekte der antimikrobiellen Therapie berücksichtigt.

Hierzu erarbeitete, passende Dosierungstabellen finden Sie frei abrufbar im Internet unter https://www.nak-deutschland.org/ tl_files/nakdeutschland/Dosierungen_NAK-20200318.pdf

1. Änderungen im klinischen Alltag

Für Ihren klinischen Alltag gibt es nur wenige Änderungen. Wie bisher erhalten Sie einen Befund mit dem Nachweis relevanter Erreger mit einer Testung der Empfindlichkeit (Antibiogramm).

Aufgrund mancher unzureichender Korrelation einer In-vitro-Testung mit der klinischen Wirksamkeit sind für einige wenige Spezies keine Grenzwerte in EUCAST für einzelne Antibiotika definiert (z. B. Beta-Laktame bei Acinetobacter spp. oder Tetracycline bei Enterobakterien).

2. Neue Definition Kategorie »I«

Die bisher bekannten Bewertungskriterien »S«, »I« und »R« bleiben weiterhin erhalten.

Allerdings bekommt das »I« eine klar definierte Interpretation
im klinischen Zusammenhang: »I« bedeutet nun: Sensibel bei erhöhter (Increased) Exposition (Dosierung)/sensibel bei Intensivierter Therapie.
Im Klartext heißt es: »I« ist ein »S« mit Dosierungsempfehlung!

Die empfohlenen Dosierungen finden sich in den genannten Dosierungstabellen. Für manche Erreger/Antibiotika-Kombinationen wird es zukünftig nur noch eine »I«-Bewertung geben, um im Befund auf die Notwendigkeit einer erhöhten, intensivierten Dosierung hinzuweisen
(z. B. Pseudomonas spp.) Auf den Befunden erfolgt eine entsprechende Kommentierung.

Die neue Interpretation bedeutet folglich:
S: sensibel bei Standardexposition/Standarddosierung
I: sensibel bei erhöhter (Increased) Dosierung/Exposition
R: resistent

3. MRGN-Klassifikation

Nach den Vorgaben der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) werden multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) nach der Resistenz gegenüber bestimmten definierten Antibiotika-Gruppen klassifiziert. Für diese Klassifizierung wurde bisher die Kategorie »I« (intermediär) und die Kategorie »R« (resistent) als »nicht empfindlich « zusammengefasst. Nach der neuen Definition des »I«: »Sensibel bei Intensivierter Therapie, bzw. erhöhter Dosierung«, dass also eine Empfindlichkeit impliziert, musste dieses angepasst werden.

Nun wird für die MRGN-Klassifizierung nur noch die Kategorie »R« berücksichtigt. Dies kann zu einer einmaligen Verschiebung der Resistenzstatistik führen und sollte bei der Bewertung der Resistenzstatistiken berücksichtigt werden.

Dabei gibt es noch eine sehr seltene Ausnahme: Bei dem Nachweis einer Carbapenemase wird ein Erreger in jedem Fall als 4MRGN klassifiziert, unabhängig von dem phänotypischen Testergebnis. Ein solcher Nachweis unterliegt der Meldepflicht und wird von Seiten des Labors an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
(Epidemiologisches Bulletin Nr. 9, 2019)

Laden Sie hier den Beitrag als PDF herunter.

Webinar zu Neuerungen und allgemeinen Veränderungen bei EUCAST :

(Weiterleitung auf www.youtube.com)

Die EUCAST-Norm zeichnet sich durch Transparenz aus: das Regelwerk ist für alle einsehbar, inklusive der erwähnten Dosierungstabelle unter:

www.eucast.org

www.nak-deutschland.org

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Ihr Labor Krone

Mikrobiologie

Akademiker:
Dr. Patricia Wehmeier · Andreas Groß
Tel. 05222 8076-333

Analytische Leitung:
Irina Klein · Nadine Weise
Tel. 05222 8076-312

Kapillarblut – Sichere Blutentnahme in der Pandemie

Im Rahmen der Substitutionstherapie sollte ein Drogenkonsum oder unerwünschter Beigebrauch von Medikamenten ausgeschlossen werden. Die Untersuchung von Kapillarblut bietet hierfür einen schnellen, zuverlässigen und aussagekräftigen Nachweis. In unserem Labor können derzeit etwa 100 Drogen (inkl. Neue psychoaktive Substanzen) und Medikamente eindeutig identifiziert und sicher quantifiziert werden.

Labtoxx Leistungen: Drogenanalysen im Kapillarblut

Die Entnahme erfolgt über ein innovatives und leicht anwendbares Entnahmesystem. Hierfür werden 20 µL Kapillarblut nach standardisierter Punktion an der Fingerkuppe oder am Ohrläppchen mittels Microsampler entnommen. Diese können anschließend problemlos in der dafür vorgesehenen Verpackung gelagert und versendet werden.

Labtoxx Probengewinnung: Getrocknetes Blut (Mikroblutprobe, DBS)

Vorteile Kapillarblut
  • Nachweis von Muttersubstanzen und deren Stoffwechselprodukte mittels hochsensitiver Methode
  • Geringer Arbeitsaufwand bei der Entnahme
  • Kein geschlechterspezifisches Personal nötig
  • Intimsphäre des Probanden wird nicht verletzt
  • Manipulation der Proben ist ausgeschlossen
Nachteile Kapillarblut
  • Die Nachweiszeiten im Kapillarblut sind geringer als im Urin jedoch höher als im Speichel
  • Gering invasiver Eingriff

Abstinenzbelege während der Corona-Pandemie. Wir helfen Ihnen weiter!

Abstinenzbelege während der Corona-Krise

Alle bereits laufenden Abstinenzkontrollprogramme werden wie gewohnt auch während der Corona-Pandemie weitergeführt. Sollten Proben bei einer externen Entnahmestelle, z. B. aufgrund einer temporären Schließung, derzeit nicht abgegeben werden können informieren wir Sie darüber persönlich und bieten Ihnen gerne Alternativen an.

Wir versuchen unser Möglichstes, dass Sie Ihren Abstinenzbeleg ohne Einschränkungen auch in Krisenzeiten fortführen können.

Der Abschluss neuer Verträge ist weiterhin problemlos möglich, allerdings können diese frühestens ab dem 01.05.2020 beginnen.

Die Abgabe von Haarproben ist nach wie vor auch ohne Vertrag jederzeit während unserer Geschäftszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr ohne Termin möglich (Bitte denken Sie daran ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen).

Bei Fragen zu bestehenden Abstinenzverträgen oder dem Thema Abstinenznachweise steht Ihnen unser Team des toxikologischen Außendienstes gerne zur Verfügung.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch über unser Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Telefon: 05222/8076-123, -283, -291 oder -560
E-Mail: info@labtoxx.com

Umstellung auf Abstrichtupfer mit flüssigem Transportmedium in der Mikrobiologie

Zum 1. Januar 2020 erfolgt im MVZ Labor Krone eine Umstellung der Abstrichtupfer mit Transportmedium für die Mikrobiologie. Die bisherigen sogenannten »Gelabstriche« werden durch moderne Abstriche mit Schaumstoff-, bzw. Flockfasertupfer mit einem flüssigen Transportmedium (Amies-Medium) ersetzt.

Mit dem neuen Entnahmesystem ist im Vergleich zu den alten »Gelabstrichen« eine bessere Erregeraufnahme und Erregerkultivierung möglich. Damit wird die Sensitivität der Untersuchung verbessert.

Die vorhandenen Altbestände können aufgebraucht werden! Die bisherigen »Gelabstriche« werden bis auf weiteres in gewohnter Weise im MVZ Labor Krone abgearbeitet. Vom MVZ Labor Krone erfolgt ab dem 1. Januar 2020 nur noch der Versand der neuen Abstrichtupfer. Diese können wie bisher über unseren Versand bestellt werden.

Die bisherigen »Gelabstriche« mit blauer Kappe (dicker Tupfer) werden durch neue Entnahmesysteme mit einer violetten Kappe ersetzt (Sigma-Transwab®). Bei den dünnen Tupfern (für die Pädiatrie, Harnröhren, HNO) bleibt die Farbe der Kappe unverändert orange (Purflock-Transwab® Minitip).

Da sich die Handhabung von den bisherigen Tupfern unterscheidet, folgt unten eine Anleitung.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Probenahme mit Sigma-Transwab®

1
Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 1
Schutzverpackung öffnen und Tupfer entnehmen.
2
Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 2
Eine Probe mit der Tupferspitze in gewohnter Weise abstreichen.
3
Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 3
Röhrchenkappe abschrauben und den Tupfer bis zum Röhrchenboden eingeben.
4
Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 4
Tupferstiel vorsichtig an der Sollbruchstelle (schwarze Markierung) abbrechen.
5
Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 5
Röhrchenkappe wieder auf das Röhrchen setzen und fest zuschrauben.
6
Probenahme mit Sigma-Transwab Bild 6
Röhrchen mit Patientendaten beschriften und mit dem Anforderungsschein an das Labor senden