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Umstellung der Lymphozytendifferenzierung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 1. Juli 2019 stellen wir unser Angebot für die Analyse der Lymphozytensubpopulationen für Sie um.

Statt wie bisher eine Untersuchung für verschiedene Fragestellungen bieten wir Ihnen nun die Möglichkeit, zwischen einem kleinen und einem großen Immunstatus zu wählen. Außerdem bieten wir nach wie vor die Analyse der regulatorischen T-Zellen sowie der chronischen T-Zell-Aktivierungsmarker an. So können Sie gezielt die erforderlichen Untersuchungen passend zu den Bedürfnissen der Patienten anfordern.

Für alle Analysen benötigen wir wie üblich ein frisches EDTA-Vollblut von Ihnen. Zur Ermittlung der Absolutzellzahlen wird weiterhin automatisch ein großes Blutbild gemessen. Für die Anforderung der Laboranalyse bedeutet die Änderung für Sie, dass Sie ab dem 1. Juli 2019 auf dem Anforderungsschein bitte vermerken, welche Serie Sie wünschen.

Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, steht Ihnen Dr. rer. nat. Juliane Fazio unter der Rufnummer 05222 8076-207 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

Information zum Antiphospholipid-Syndrom und DOACs (Rote-Hand-Brief vom 23.05.19)

Apixaban (Eliquis), Dabigatranetexilat (Pradaxa), Edoxaban (Lixiana/Roteas) und Rivaroxaban (Xarelto): Die Anwendung wird bei Patienten mit Antiphospholipid-Syndrom aufgrund eines möglicherweise erhöhten Risikos für rezidivierende thrombotische Ereignisse nicht empfohlen.

Aufgrund des Rote-Hand-Briefes für Patienten mit der Einnahme von DOACs hier folgende Hinweise zur Diagnostik eines Antiphospholipid-Syndroms:

Laborkriterien:

  • Nachweis von Anticardiolipin-AK
  • Nachweis von Anti-Beta2-Glykoprotein-AK
  • Nachweis eines Lupus Antikoagulanz

Klinische Kriterien (hauptsächlich):

  • Thrombose/Lungenembolie ohne Anlass
  • Rezidivierende Aborte
  • Ischämische Insulte

Für die Diagnostik benötigen wir:
1 Serum-Monovette und 1 Citratmonovette („Quick-Röhrchen“)

Die Proben können unzentrifugiert und ungekühlt zu uns geschickt werden, wenn die Proben innerhalb von 6 – 8 Std. im Labor Krone eintreffen. Anderenfalls sollte das Citratblut zentrifugiert werden und das Plasma gekühlt verschickt werden.

Im Befund erhalten Sie eine Interpretation, ob es sich um ein APS im Sinne des Roten-Hand-Briefes handelt.

Mehr Informationen im PDF (1.4 MB)

Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Thomas Eller unter der Rufnummer 05222 8076-289 zur Verfügung.

Aktuelle Publikation – Immundiagnostik autoimmuner Enzephalitiden

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Sie gern auf die aktuelle Publikation zum Thema „Immundiagnostik autoimmuner Enzephalitiden“ von Herrn Prof. Dr. Christian Bien und Frau Dr. Corinna Bien in der Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie und Neurologie aufmerksam machen.

Der Artikel beschreibt die Labormethoden zur Diagnostik neuraler Antikörper inklusive zweier Fallbeispiele und geht auf die Bedeutung der Befundinterpretation ein, sowohl von Seiten des Laborarztes als auch des Klinikers.

Hier finden Sie den Artikel in voller Länge als PDF.

Erschienen in: Bien CG, Bien CI (2019) Immundiagnostik autoimmuner Enzephalitiden. Schweizer Zeitschrift für Psychiatrie und Neurologie 02/2019:29-32.

Änderung der Testung von Fluorchinolonen bei Enterobakterien und Pseudomonas aeruginosa

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Sensibilitätstestung von Erregern erfolgt in unserem Labor nach dem Regelwerk der CLSI (Clinical & Laboratory Standards Institute). Hier wurde eine Anpassung der Testung bei Enterobakterien und Pseudomonas aeruginosa vorgenommen, die durch uns zum 1. April 2019 umgesetzt wurde. Im genaueren wurde die MHK (Minimale Hemmkonzentration) zur Testung auf Ciprofloxacin und Levofloxacin herabgesetzt.

Diese Änderung kann zum einen Folgen für Ihre therapeutische Überlegungen haben, zum anderen könnten zukünftig mehrere Stämme als 3MRGN klassifiziert werden. Nähere Informationen ergeben sich aus den Originaltabellen:

Tabelle 1 und 2: Aktuelle MHK-Werte ab 1. April 2019

Tabelle 1 und 2: Aktuelle MHK-Werte ab 1. April 2019

Tabelle 3: Ursprüngliche MHK-Werte

Tabelle 3: Ursprüngliche MHK-Werte

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Dr. med. Patricia Wehmeier
Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Fachärztin für Innere Medizin, ABS-Expertin (DGI)
Tel. 05222 8076-324

Neu im EBM: HE 4 und sFlt-1/PlGF-Quotient

Sehr geehrte Gynäkologinnen und Gynäkologen,

der Tumormarker HE 4 hat bei der Primär- und Rezidivdiagnostik eines Ovarialkarzinoms vergleichbare Eigenschaften wie der bisher im EBM (GOP 32390) aufgeführte Marker CA 125. HE 4 wurde nun in den EBM aufgenommen und kann ab dem 1. Oktober 2019 abgerechnet werden.

In die seit Mai 2019 gültige S2k-Leitlinie »Hypertensive Schwangerschaftserkrankungen: Diagnostik und Therapie« wurde der sFlt-1/ PlGF-Quotient als biochemischer Präeklampsiemarker integriert (sFlt-1: soluble fms-like tyrosine kinase-1; PlGF placental growth factor).

Zum 1. Oktober 2019 wird der sFlt-1/PlGF-Quotient in den EBM aufgenommen, wenn einer der folgenden Verdachtsmomente vorliegt:

  • fetale Wachstumsstörung
  • neu aufgetretener oder bestehender
    Hypertonus
  • Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund,
    der keiner anderen Ursache
    zugeordnet werden kann
  • auffälliger dopplersonografischer Befund

Als Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen wurde festgelegt:

  • frühestens abrechenbar ab SSW 24+0
  • Verdachtskriterien auf Präeklampsie
  • maximal 3-mal im Behandlungsfall berechnungsfähig

Prognose der Präeklampsie mittels sFlt-1/PlGF-Quotient
und Handlungsempfehlungen

In Anlehnung an: Dröge LA, Verlohren S: Präeklampsie:
Aktuelle diagnostische und therapeutische Aspekte: Gynäkologie 2017; 50:213-221.

Wir möchten Sie bitten, eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben, damit wir Ihnen kritische Befunde – auch außerhalb der Sprechzeiten – mitteilen können.

Für Ihre Fragen steht Ihnen Dr. Sylvia Schön, Tel. 05222 8076-159, zur Verfügung.

Diagnostik auf neurale Antikörper im Labor Krone

Aktualisierung des Untersuchungsprogramms

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir passen unsere Diagnostik auf neurale Antikörper kontinuierlich den neuesten Erkenntnissen und diagnostischen Möglichkeiten an. Daher aktualisieren wir ab dem 11. Februar 2019 unser Untersuchungsprogramm. Im Folgenden möchten wir kurz die wichtigsten Änderungen vorstellen:

Änderungen im Standardprogramm: VGKC-Komplex-Antikörper im Serum (RIA) werden nicht mehr im Rahmen des Standardprogramms untersucht. Mittlerweile gibt es ausreichend Evidenz, dass erhöhte VGKC-Komplex-Antikörper ohne Nachweis von Antikörpern gegen LGI1 und CASPR2 in der Primärdiagnostik keine klinische Relevanz besitzen (weitere Informationen). Eine Einzelanforderung ist aber weiterhin möglich. Mit dem im Standardprogramm enthaltenen zellbasierten Assay wird nun zusätzlich die Untersuchung von mGluR1-Antikörpern durchgeführt (weitere Informationen). Diese Änderungen haben keine Preiserhöhung zur Folge.

Ergänzungen auf dem Anforderungsschein (Belegtyp 18): Die Einzelanforderung klassischer onkoneuralerAntikörper (Immunblot) in der Rubrik »Autoimmunenzephalitiden« entfällt. Sie ist unter dieser Indikation allein nicht ausreichend und bereits im Standardprogramm enthalten. Unter »Polyneuropathie/Immunneuropathie« stehen die klassischen onkoneuralen Antikörper weiterhin als separate Anforderung zur Verfügung. Neu in unserem diagnostischen Angebot ist die Untersuchung auf Myositis-spezifische und -assoziierte Antikörper im Immunblot. Eine Auflistung der enthaltenen Parameter finden Sie unter der Indikation »Myositis«. In der Rubrik »Polyneuropathie/Immunneuropathie« bieten wir zudem ein Screening auf paranodale Antikörper mittels gewebebasiertem Assay an.

Bestellen Sie den aktuellen Anforderungsschein (Belegtyp 18) unter Angabe der gewünschten Stückzahl per E-Mail an neuroak@laborkrone.de oder telefonisch: 05222 8076-259. Bitte verwenden Sie die ältere Version nicht mehr. Gerne beantworten wir hier auch Ihre Fragen rund um die Anforderung der neuralen Antikörper. Versandmaterial kann über die Telefonnummer 05222 8076-444 bestellt werden.

Regionale Resistenzsituation von Gonokokken

Nach aktuellen Daten der WHO gehört die Gonorrhö weltweit zur dritthäufigsten sexuell übertragbaren Erkrankung (STI). Verlässliche epidemiologische Daten aus Deutschland liegen leider nicht vor, da für die Infektion mit Gonokokken keine Meldepflicht besteht. Zusätzlich wird weltweit eine Resistenzzunahme beobachtet. Zur Erhebung valider Daten bezüglich der Resistenzlage deutschlandweit wurde 2013 das GORENET-Projekt ins Leben gerufen, an dem das Labor Krone
teilnimmt.

In Anbetracht der Resistenzlage in unserer Region kann zur empirischen Therapie der Empfehlung der S2k-Leitlinie gefolgt werden: In unseren Einsendungen liegt die Sensibilität für Ceftriaxon bei 100% (nur OWL 100%) und für Azithromycin bei 88% (nur OWL 93%). Anzumerken ist, dass die Azithromycingabe bei der empirischen Behandlung eher auf die Koinfektion mit Chlamydien zielt.

Eine alternative Ciprofloxacintherapie sollte nur nach vorheriger Testung erfolgen, da die aktuelle Resistenzlage für eine empirische Therapie nicht ausreichend ist. Die genaue Resistenzlage ist in der Tabelle aufgeführt.

Fazit: Die leitliniengerechte empirische Therapie mit Ceftriaxon und Azithromycin ist in unserer Region zu empfehlen. Vor Therapiebeginn sollte Diagnostik mittels Abstrichen auf Gonokokken-PCR und Gonokokkenkultur (Cave: verschiedene Abstrichbestecke!) erfolgen. Der Erreger-Nachweis mittels PCR ist sensitiver als die Kultur, jedoch ist eine Resistenztestung nur bei kulturell anzüchtbaren Erregern möglich. Die Therapiekontrolle kann unter Berücksichtigung klinischer Aspekte erfolgen, ggf. kann ein Abstrich zur Gonokokkenkultur nach 3 – 7 Tagen nach Therapieende entnommen werden. Eine Untersuchung mittels PCR ist erst nach mind. 2 Wochen nach Therapieende sinnvoll, da sonst avitale Erreger nachgewiesen werden könnten. Eine Partnertherapie sollte erfolgen!

Tabelle Resistenz Gonokokken 2019

Resistenzen für N. gonorrhoeae in OWL, bzw. Gesamteinsendungen Labor Krone, Zeitraum: 01.01.2016 – 31.12.2018

Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung:

Abteilung Mikrobiologie
Dr. med. Patricia Wehmeier, Dipl.-Biol. Andreas Groß, Telefon 05222 8076-0

Die Analyse des CMV-pp65-Antigens wird zum 31.12.2018 eingestellt

Wir möchten Sie bitten, ab dem 01.01.2019 statt des CMV-pp65-Antigens die quantitative CMV-PCR anzufordern. Die erforderliche Probenmenge beträgt 3 ml EDTA-Blut.

Bewertungskriterium: < 100 IU/ml (Nachweisgrenze)

Diese Methode ist präanalytisch weniger störanfällig. Sie weist darüber hinaus eine höhere Sensitivität und Reproduzierbarkeit für den Nachweis einer CMV-Reaktivierung auf, insbesondere bei immunsupprimierten oder leukopenischen Patienten. Die hohe Sensitivität der quantitativen CMV-PCR ist für das CMV-Monitoring unter Immunsuppression bzw. nach Organtransplantation die Methode der Wahl. CMV-DNA kann bereits bis zu 4 Wochen vor dem Auftreten einer CMV-assoziierten Erkrankung im Blut nachgewiesen werden, sodass ggf. frühzeitig eine Therapie eingeleitet werden kann.

Umgekehrt ist bei fehlendem Virusnachweis mittels PCR eine CMV-assoziierte Erkrankung nahezu ausgeschlossen.

Ihre Ansprechpartner im Labor:
Dr. Sylvia Schön Tel. 05222 8076-159
Dr. rer. nat. Robert Kulis-Horn Tel. 05222 8076-209

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Labor Krone

Neue Kennnummer 32004!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Zum 1.7. 2018 wird eine neue Kennnummer- 32004- zur schnellen und qualitätsgesicherten Antibiotikatherapie eingeführt. Die Untersuchungsindikation besteht im genauen Wortlaut für die «Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung.«
Das bedeutet, bei Untersuchungen ab dem 1.7.2018 auf Erreger und Resistenzen können Sie gegenüber Ihrer KV diese Kennnummer angeben.

Folgende Leistungen werden bei Anwendung der Kennnummer 32004 nicht Ihrem individuellen Fallwert zugerechnet:

  • 32151: Kulturelle bakteriologische und/oder mykologische Untersuchung
  • 32459: Procalcitonin (PCT)
  • 32720 bis 32727: Kulturelle Untersuchung auf ätiologisch relevante Bakterien
  • 32750, 32759 bis 32763: Differenzierung von Bakterienkulturen
  • 32772 und 32773: Empfindlichkeitsprüfungen
  • 32774 und 32775: Phänotypische Bestätigung einer Multiresistenz

Eine aktuelle Übersicht aller Kennnummer und weitere Informationen zur aktuellen Laborreform finden Sie auch als Download auf www.laborkrone.de/laborreform

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung!

Labor Krone
Zentrale, Telefon +49 5222 8076-0

Diagnostik auf MOG-Antikörper im Labor Krone mittels Live-Cell-Assay

Erweiterung des Analysenspektrums neurologischer Antikörper

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für die Diagnostik neuraler Antikörper bietet das Labor Krone bereits ein umfassendes Analysenspektrum an. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, Panels der relevanten Antikörper bei Verdacht auf Autoimmunenzephalitis, Polyneuropathie oder ein myasthenes Syndrom bestimmen zu lassen.

Ergänzend wird nun auch die Diagnostik auf MOG (Myelin-Oligodendrozyten-Glykoprotein)-Antikörper mittels Live-Cell-Assay im Labor Krone durchgeführt. Sie gilt als wichtiger Marker bei Verdacht auf ADEM (Akute disseminierte/demyelinisierende Enzephalomyelitis), NMO/NMOSD (Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen) oder Myelitis. Mit dem Live-Cell-Assay nutzen wir im Labor Krone eine hoch sensitive Methode, die durch Prof. Dr. Markus Reindl (Universität Innsbruck) entwickelt wurde. Alle Assays im Bereich der neuralen Antikörper werden durch Frau Dr. Corinna Bien (Fachärztin für Neurologie, Assistenzärztin für Labormedizin) und Herrn Prof. Dr. Christian Bien (Chefarzt des Epilepsiezentrums Bethel) ausgewertet und individuell interpretiert. Bei Rückfragen zur Befundinterpretation steht Ihnen die fachärztliche Beratung werktags von 11.00 -12.00 Uhr unter der Rufnummer +49 5222 8076-300 zur Verfügung.

Für die Bestimmung der MOG-Antikörper empfehlen wir eine Analyse im Serum, auf Wunsch kann ergänzend der Liquor untersucht werden. Pro Material wird ca. ein Milliliter benötigt. Der Versand kann ungekühlt per Post und unabhängig vom Wochentag erfolgen. Die Diagnostik wird in der Regel zweimal wöchentlich durchgeführt und bei positiven Befunden automatisch um eine Endpunkt-Titration ergänzt.

Allgemeine Informationen zur Bestimmung neuraler Antikörper im Labor Krone finden Sie auf der Seite Neurale Antikörper. Bei Fragen rund um die Anforderung oder für die Bestellung des Anforderungsscheins Belegtyp 18 kontaktieren Sie uns gerne unter der Rufnummer +49 5222 8076-259 oder per E-Mail an neuroak@laborkrone.de, für die Bestellung von Versandmaterial unter der Rufnummer +49 5222 8076-444.