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THC-Bestimmung im Blut und Cannabisblüten (Update: 04.11.24)

Nach Konsum von Cannabis befindet sich der aktive Wirkstoff THC im Blut. Der Grenzwert für THC im Blutserum für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto aber z. B. auch E-Scooter) wurde zum 22.08.2024 auf 3,5 ng/mL angehoben [1].

Wann genau nach dem Konsum von Cannabis der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum unterschritten wird, kann von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein. Außerdem ist dies von der Dosis und der Konsumhäufigkeit abhängig. Somit ist es schwer vorhersehbar, wann nach einem Konsum das Führen eines Kraftfahrzeuges wieder erlaubt ist. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut.

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur THC-Wert-Messung, Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir entnehmen Ihnen eine Blutprobe in den Praxisräumen des Labor Krone in Bad Salzuflen, die anschließende Analyse nimmt wenige Tage in Anspruch. Ihr Testergebnis erhalten Sie per Post.

Ein einmaliger Verstoß des Fahrens unter THC-Einfluss wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldstrafe und Dauer des Fahrverbotes. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) veranlasst werden. Ein Führerscheinentzug geht mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität einher und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfordert in der Regel einen Abstinenznachweis durch Abgabe von Urin- oder Haarproben.

Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Fahrtantritt selbst prüfen, ob Sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei deutlichen THC-typischen (Fahr-)Auffälligkeiten, drohen Ihnen auch bei Unterschreitung des THC-Grenzwertes strafrechtliche Konsequenzen.

Preis incl. Blutentnahme, Analyse und Befundversand* 49,99 €

Bar- und EC-Zahlung möglich. *Aus Datenschutzgründen ist ein Befundversand per Mail nicht möglich.

Kontakt:
Tel. 05222 8076-0
E-Mail: info@laborkrone.de


[1]Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 266, ausgegeben zu Bonn am 21. August 2024, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/266/VO.html

 


THC-Gehalt in Cannabisblüten

Gemäß dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Cannabisgesetz, CanG) darf man ab 1. Juli 2024 als Einzelperson im privaten Eigenanbau oder als Mitglied einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club, CSC) Cannabis für den Eigengebrauch aufzüchten. Hierbei dürfen von einem CSC pro Person und Monat maximal 50 Gramm Cannabis abgegeben werden. An Heranwachsende (18 – 20 Jahre) dürfen dagegen maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal 10 % abgegeben werden (§ 19 Abs. 3 KCanG). Die THC-Gehalte moderner Züchtungen können diesen zulässigen Höchstwert jedoch um ein Vielfaches überschreiten. Bei der Weitergabe von Cannabis an Mitglieder der Anbauvereinigung soll hierbei u. a. der durchschnittliche THC- sowie CBD-Gehalt auf einem Informationszettel angegeben werden (§ 21 Abs. 2 KCanG). Zudem „haben die Anbauvereinigungen regelmäßig Stichproben von dem angebauten Cannabis und dem genannten Vermehrungsmaterial zu nehmen und zu untersuchen“ (§ 18 Abs. 2 KCanG).

Als nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiertes Labor ist die MVZ Labor Krone eGbR in der Lage, den THC- und CBD-Gehalt von Cannabis-Blüten analytisch festzustellen. Für die Analyse wird eine repräsentative Stichprobe der Gesamtmenge (einer Charge oder Erntemenge) benötigt, um sowohl den exakten Tetrahydrocannabinol- (THC) als auch den genauen Cannabidiol- (CBD) Gehalt in Prozent zu ermittelt. Dies kann Ihnen abseits rechtlicher Aspekte auch zur Qualitätssicherung ihrer Produktion dienen.

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich gerne an unter der Servicenummer 05222 8076 123 an die Abteilung Toxikologie der MVZ Labor Krone eGbR.

Gesundheitsvorsorge im MVZ Labor Krone

PreNata® NIPT (nicht invasiver Pränataltest)

Gesundheitsvorsorge – Unterstützende Medikamente während der Antibiotikatherapie

Februar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Antibiotika unterstützen den Patienten bei entsprechenden Indikationen, unerwünschte, krankmachende Bakterien abzutöten oder diese am Wachstum zu hindern. Dabei greifen die Antibiotika auch in das natürliche Mikrobiom des menschlichen Organismus ein, insbesondere in die natürliche Darmflora und können sowohl ein Ungleichgewicht der vorhandenen Mikroorganismen als auch Diarrhoe verursachen.

Neben den nachfolgend aufgelisteten Präparaten, die sich als eine nützliche Ergänzung zur Antibiotikatherapie erweisen können, ist eine gesunde, ballaststoffreiche Ernährung ebenso essenziell. Weiterhin sind die Erfahrungen der aufgelisteten Präparate heterogen. Bitte beachten Sie auch, dass Milchprodukte mindestens 2 Stunden vor und nach Einnahme des Antibiotikums vermieden werden sollten (z. B. Ciprofloxacin, Levofloxacin oder Doxycyclin).

Bei schwerer Diarrhoe, Fieber oder Bauchkrämpfen sollten die Symptome mit dem zuständigen Arzt abgeklärt werden; es könnte sich ebenfalls um eine durch Antibiotikum verursachte Clostridioides-difficile-Infektion handeln.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei weiteren Fragen bezüglich Anwendung oder Einnahmebedingungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. Bitte beachten Sie, dass Sie i. d. R. die Kosten für die genannten Präparate selbst übernehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone

 

Unterstützende Medikamente während der Antibiotikatherapie

Lösungen für den Elektrolythaushalt

Elektrolytlösungen (orale Rehydratationslösungen, z. B. Oralpädon®, Elotrans®) sorgen dafür, dass Salzverluste, die bei akutem Durchfall entstehen, wieder ausgeglichen werden können.

Unterstützende Probiotika

Probiotika sind Präparate, die lebende Mikroorganismen erhalten. Diese sollen die fehlenden Mikroorganismen in der eigenen Darmflora auffüllen und Beschwerden abmindern oder verhindern. Die Dosierungen gelten für Erwachsene. Die genannten Präparate sind nicht zu empfehlen bei schwerkranken oder immunsupprimierten Patienten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere unterstützende Präparate

Nachweis von Respirationstrakterregern

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem kurzen Update möchten wir Sie über die Erweiterung unserer Diagnostik zum Nachweis von Respiraktionstrakterregern mittels PCR-Verfahren informieren.

Mit dem neuen Multiplex-PCR-Test können nun 26 relevante virale und bakterielle Erreger bzw. Subtypen gleichzeitig aus einer Probe nachgewiesen werden. Gleichzeitig wurde das Spektrum den heutigen Erfordernissen angepasst.

Bei Bedarf und zur Klärung weiterer Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Anforderungsschein

Überweisungsschein Ü10 oder Ü10 mit Anhang

Anforderungstext: »Respi-PCR«

Abrechnung

EBM im Verdachtsfall*

IGeL
Einzelerreger  29,14 €
SARS-CoV-2 + Influenza + RSV  29,14€
SARS-CoV-2 + Respi-Multiplex  58,28€

*Ausnahmeziffer 32006 bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen

Probenmaterial

(1 ml Material bzw. 1– 2 Abstriche)
• Nasalabstrich /-spülung
• Nasopharyngealabstrich / -aspirat
• Rachenabstrich
• Trachealsekret / -aspirat
• Bronchiallavage (BAL)
• Sputum
• andere Materialien nach Rücksprache

Erregerspektrum (Multiplex-PCR)

SARS-CoV-2 Virus
Influenza A Virus
Influenza B Virus
RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Adenovirus (AdV)
Enterovirus (HEV)
Parainfluenza virus 1 (PIV 1)
Parainfluenza virus 2 (PIV 2)
Parainfluenza virus 3 (PIV 3)
Parainfluenza virus 4 (PIV 4)
Metapneumovirus (MPV)
Bocavirus (HBoV)
Rhinovirus (HRV)
Coronavirus NL63 (CoV NL63)
Coronavirus 229E (CoV 229E)
Coronavirus OC43 (CoV OC43)
Legionella pneumophila (LP)
Haemophilus influenzae (HI)
Streptococcus pneumoniae (SP)

Fachärzte für Humangenetik

Moderne Labordienst-leistungen

LabToxx ist die Abteilung für Klinische und Forensische Toxikologie des Labor Krone.

Das Labor Krone ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Bereiche Drogen- und Alkoholuntersuchungen für forensische Zwecke. Das Labor Krone stellt ein breites Spektrum von Laboranalysen bereit, unterstützt durch eine fachkundige Beratung. Qualität und Zuverlässigkeit der Analytik haben höchste Priorität. Große Serien erlauben eine rasche Abarbeitung der Proben. Durch Weiterentwicklung und Verfeinerung der Analysenverfahren und kontinuierliche Optimierung der Leistungen besteht das Bestreben der Abteilung für Klinische und Forensische Toxikologie des Labors Krone den Anforderungen seiner Kunden national und international gerecht zu werden.

Leistungen:

  • Drogentests
  • Alkoholtests
  • Abstinenznachweise zur Vorbereitung auf eine MPU
  • Schwermetalle und Spurenelemente
  • Forensische Begutachtung

Weitere Informationen auf: www.labtoxx.com

Parodontitis – Unterstützende Medikamente während und nach der Antibiotika-Therapie

Unsere Auflistung der Medikamente zur Gesundheitsvorsorge finden Sie hier:

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Labor Krone