Nach Konsum von Cannabis befindet sich der aktive Wirkstoff THC im Blut. Wie schnell das THC abgebaut wird, hängt von der Konsumart und diversen individuellen Faktoren ab.

Für das Führen eines Kraftfahrzeuges (Auto aber z. B. auch E-Scooter) gilt gemäß § 24a StVG derzeit ein Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum. Dieser Grenzwert wird voraussichtlich gemäß den Empfehlungen der Grenzwertkommission in absehbarer Zeit auf 3,5 ng/ml angehoben[1]. Der Beschluss der Gesetzesänderung steht allerdings noch aus.

Bei regelmäßigem Konsum von Cannabis kann es mitunter Tage dauern, bis der Grenzwert von 1 ng/ml im Blut unterschritten wird. Somit ist es schwer vorhersehbar, wann nach einem Konsum das Führen eines Kraftfahrzeuges wieder erlaubt ist. Testen Sie daher nach dem Cannabiskonsum, wenn Sie sich wieder in der Lage fühlen ein Fahrzeug zu führen, den THC-Wert im Blut.

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur THC-Wert-Messung, Montag – Freitag 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Wir entnehmen Ihnen eine Blutprobe in den Praxisräumen des Labor Krone in Bad Salzuflen, die anschließende Analyse nimmt wenige Tage in Anspruch. Ihr Textergebnis erhalten Sie per Post.

Ein einmaliger Verstoß des Fahrens unter THC-Einfluss wird derzeit mit einer Geldbuße in Höhe von 500 € und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich Geldstrafe und Dauer des Fahrverbotes. Zudem kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) veranlasst werden. Ein Führerscheinentzug geht mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität einher und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfordert in der Regel einen Abstinenznachweis durch Abgabe von Urin- oder Haarproben.

Grundsätzlich sollten Sie vor jedem Fahrtantritt selbst prüfen, ob Sie sich in der Lage fühlen, ein Fahrzeug sicher zu führen. Bei deutlichen THC-typischen (Fahr-)Auffälligkeiten, drohen Ihnen auch bei Unterschreitung des THC-Grenzwertes strafrechtliche Konsequenzen.

Preis incl. Blutentnahme, Analyse und Befundversand* 49,99 €

Bar- und EC-Zahlung möglich. *Aus Datenschutzgründen ist ein Befundversand per Mail nicht möglich.

Kontakt:
Tel. 05222 8076-0
E-Mail: info@laborkrone.de


[1] Unabhängige Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor, orhttps://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/018-expertengruppe-thc-grenzwert-im-strassenverkehr.html, abgerufen am 25.04.2024